Beim WEG ist die Situation komplizierter, Du git esnämlich drei Parteien: die Eigentümergemeinschaft, den Eigentümer als Vermieter und den Mieter.
Wenn Änderungen nur am Sondereigentum erfolgen, in der Regel die Wohnung und der zugehörigen Kellerraum, dann ist das eine Sache zwischen Vermieter und Mieter. Der Mieter kann hier in den "eigenen vier Wänden" oft auch eigenmächtig agieren.
Betrifft es aber Gemeinschaftseigentum, also z.B. die Tiefgarage oder das Treppenhaus, dann darfst Du da nicht einmal einen Nagel in die Wand schlagen, ohne einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft.
Auch wenn der Stellplatz Sondereigentum ist, kannst Du das nicht machen was Du willst, sofern er nicht mit Mauern umgeben ist. Aber eine Leitung quer durch das Gebäude zu ziehen geht gar nicht ohne Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft.
Und nach meiner Erfahrung agieren viele Eigentümer nach dem Motto: was mir nichts bringt lehne ich ab, es könnte ja Probleme machen.