Die Unterschiede ergeben sich daraus, dass bis zum 01.09.2018 zugelassene Fahrzeuge nach dem alten NEFZ Zyklus bei der Schadstoffeinstufung berechnet wurden, ab dem 01.09.2018 wird nach dem neuen WTLP Zyklus berechnet. Da der neue Zyklus in der Regel höhere Schadstoffwerte auswirft als der alte Zyklus, kommt dadurch auch eine höhere KFZ Steuer Belastung raus.
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Danke! Ergibt Sinn.
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Die Unterschiede ergeben sich daraus, dass bis zum 01.09.2018 zugelassene Fahrzeuge nach dem alten NEFZ Zyklus bei der Schadstoffeinstufung berechnet wurden, ab dem 01.09.2018 wird nach dem neuen WTLP Zyklus berechnet. Da der neue Zyklus in der Regel höhere Schadstoffwerte auswirft als der alte Zyklus, kommt dadurch auch eine höhere KFZ Steuer Belastung raus.
wobei mit "bis zum 01.09.2018 zugelassene Fahrzeuge" nicht die einzelnen Fahrzeuge gemeint sind, sondern die Typenzulassung des Modelljahrs, oder?
Denn die Erstzulassung meines HEV war nach dem 01.09.2018 und ich zahle auch nur 32,- € Steuern. -
Ja. Es zählt die Homologation nach WLTP. In sauberem Beamtendeutsch: die "verkehrsrechtliche Zulassung" von Personenkraftwagen. Der WLTP Zyklus war ab dem 01.09.2018 verpflichtender Prüfzyklus.