Hallo zusammen, ich möchte mir gerne 15“ Stahlfelgen für meinen IONIQ Electric eintragen lassen, da ich amtlich anerkannter Sachverständiger bei einem TÜV bin, habe ich die technischen Randbedingungen für eine Abnahme zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis bereits geprüft, es gibt hier rein vom Papier her keine Einschränkungen.
Was ich natürlich von hier aus nicht prüfen kann:
Passt z.B. eine 15“ Stahlfelge auf den IONIQ, die Einschränkung von Hyundai diese Felgengröße nicht in dem COC (für Certificate of conformity) freizugeben, könnte den Hintergrund haben, dass der Freiraum zum hinteren Bremssattel wegen der elektrischen Feststellbremse nicht ausreichend ist. Muss aber nach meiner Erfahrung erstmal nichts heißen.
Für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis ist hier ein Freiraum zum Bremssattel von 2mm erforderlich.
Wäre schön wenn das schon mal jemand ausprobiert hätte.
Ich muss ja auf meinen IONIQ Electric noch bis Januar warten, viel Zeit um mich schon einmal um diese Dinge zu kümmern.
VG
Christian
15“ Felge auf IONIQ Electric
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Interessant wäre auch noch die Info ob die originalen 15“ Felgen auf dem Electric montierbar sind.
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Ich kann leider zum Ioniq Electric nichts sagen aber mich würde es auch sehr interesieren, ob dieser eine andere Bremsanlage hat zum Hybrid oder Plug-In.
Zu dem Thema habe ich hier schon einiges geschrieben: -
Der BEV hat auf der Hinterachse Scheiben mit größerem Durchmesser verbaut.
284mm statt 262mm.