Vermutlich müssen wir bald alle in die Werkstatt, denn VESS (offiziell AVAS genannt) wird oder besser ist mit sofortiger Wirkung für Neuzulassungen Pflicht in der EU, sogar auch ab 2021 verpflichtend für bereits zugelassene Kfz.
Ich bin gespannt, wer die Kosten der Nachrüstung tragen soll.
VESS (Virtuelle Motorgeräusch)
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Nein, ab 2021 ist es Pflicht für neu zugelassene Kfz. Alle bis dahin zugelassenen Fahrzeuge müssen AVAS nicht nachrüsten.
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Die aktuellen Berichte lassen wieder mal viel Auslegungsspielraum, was seit wann verpflichtend ist bzw. sein wird. Auch ob es neben den PHEV auch reine Hybride betreffen wird bleibt unklar.
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Meine Quelle (hätte ich auch gleich angeben können) war https://www.bbc.com/news/business-48815968, und da steht relativ weit unten "From 2021 all new electric cars must have an Avas, not just new models."
Außerdem "New electric vehicles will have to feature a noise-emitting device, under an EU rule coming into force on Monday.", also ab heute, da der Bericht von gestern ist.
Ich denke Hybride wird das einschließen (Auslegung hin- oder her), denn schließlich geht es darum, nicht geräuschlos zu fahren.Natürlich kann sich die Quelle auch irren, habe ich zugegebenerweise nicht weiter verifiziert - allerdings war die BBC bislang durchaus vertrauenswürdig.
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Ich lege das "Not only new models" nicht so aus, dass nachgerüstet werden muss, sondern, dass alle bestehenden Modelle für die Homologation ab 2021 auch das Avas haben müssen, um zulassungsfähig zu sein. Vor 2021 zugelassene Fahzeuge brauchen keine Nachrüstung.
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hier gibts auch ne Primärquelle
"Akustisches Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System — AVAS)
Bis spätestens 1. Juli 2019 bauen die Hersteller in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein, das die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllt. Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein. Baut ein Hersteller ein AVAS bereits vor diesen Zeitpunkten in ein Fahrzeug ein, stellt er sicher, dass diese AVAS die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllen."
[Wer die Muße hat, mal den Anhang VIII durchzugehen: Ein AVAS im Sinne der Verordnung muss wohl einen An-/Aus-Schalter haben ?!? >> Das könnte man ja zu der eifrigen Diskussion hier heranziehen, ob der HEV das auch hat: Kein Schalter = nope ]