@Rocking_Rudi: Lass Dich von diesem typischen Gutmenschen nicht ärgern, den gibts nämlich nur in Deiner Phantasie!
Verkehrsfluss grundlos behindern ist verboten (STVO §3.2), keine Frage.
[Ich würde sagen, ein Reichweitenversuch, wie ihn NextMove mit dem Model3 gemacht hat (30h bei 34km/h oder so), hat auf öffentlichen Straßen nicht stattzufinden, da sind wir uns sicher einig. (fand ja auch auf ner nichtöffentlichen Strecke statt).]
Reden wir über sowas? Oder was ist 'schleichen' für Dich? 49 km/h innerorts?
Übrigens: wenn die Abgaswolken des Staus das Problem sind, darf ja richtig schön geschlichen werden, sobald keine Verbrenner mehr rumfahren ...