Mumbitz... Dann sind ja quasi alle mit KFZ mit AHK steuerhinterzieher...zumal man diese nirgens eintragen oder melden muss.
Also manchmal frage ich mich, wie man sowas dem Kund,en erzählen kann ohne zu grinsen.
Dann kann der Händler bestimmt glaubhaft erklären, warum ab Werk passende Haltervorbereitungen mit Gewinde am Auto sind.
Das ist ja quasi Sterhinterziehungsbeihilfe ab Werk...
Alle Zubehör- oder Nachrüstteile, die die Fahr- oder Funktionseigenschaften eines Kfz`s beeinflussen, benötigen eine ABE und diese ist bei einer Kontrolle vorzuzeigen.
Wenn diese nicht vorhanden ist, erlischt eventuell die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
MVG und Brink verbieten ausdrücklich die Nutzung ihrer Heckträgervorrichtung für den Anhängerbetrieb - nach zulesen in den Montageanleitungen.
Dadurch gibt es auch keine ABE (Amtliche Betriebserlaubnis) für die Heckträgervorrichtung zur Nutzung als Zugvorrichtung für einen Anhänger.
PS: die frühere ABE wurde übrigends durch das EEC TYPE-APPROVAL CERTIFICATE FOR A SEPERATE TECHNICAL UNIT ersetzt.
In diesem Zertifikat von MVG steht in englisch explizit drin, das die
Heckträgervorrichtung nur für Fahrradträger und Gepäckträger zugelassen ist.
Dieses Zertifikat sollte EU-weit gültig sein.