• Das Problem mit den Dashcams betrifft ganz einfach allgemein Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Das ist nicht ohne Grund für Privatleute tabu. Wenn Polizei oder Kommune das machen, gibt es 1. ein gesamtgesellschaftliches Interesse und 2. wird dem Missbrauch der Aufnahmen (zumindest in der Theorie) durch die Professionaltität der Zuständigen entgegengewirkt. [ok, an der Stelle muss ich auch kurz lachen ...]
    Wer als Privatmensch Andere im öffentlichen Raum filmt, entzieht sein Tun eben diesem 'präventiv sorgsamen Umgang'.


    Dass das in echt alles nicht so schwarz-weiß ist, ist mir natürlich klar. Aber für die EInzelfälle 'in echt' gibts dann ja die Gerichte...


    Wenn es primär um den Beweisgang nach einem Unfall geht: Würdet Ihr Euch Dashcams einbauen (lassen), auf deren Speicher dank Krypto/Siegel/etc. nur die Versicherungen bzw. Gerichte zugreifen können? Quasi wie ne Blackbox im Flugzeug?

    ioniq style hev platinum silver seit 17.08.2017 :thumbsup:

  • Solange ich nicht anfange Mitbürger (und deren Fahrverstöße) mit meinen Aufnahmen zu denunzieren und auch keine Videos mit personenbezogenen Daten veröffentliche, sehe ich da kein Problem. Ich mache das zunächst einmal rein zum Privatvergnügen. Da sehe ich keinen Unterschied zu Fotos und Videoaufnahmen im Urlaub, auf denen ja auch massig fremde Personen auftauchen, ohne dass es jemanden stört (solange die Bilder bei mir bleiben).


    Ob und wie ich die Aufnahmen verwende, wenn ich selbst in einen Unfall verwickelt werde, entscheide ich (ggf. mit einem Anwalt), wenn es so weit ist.

    - fahre seit 13.12.16 einen Ioniq Hybrid Premium (Polar White) -

  • Ich gehe schwer davon aus, dass von Dir da weder Gefahren noch Probleme ausgehen, Bernd!


    Aber wenn es Dir erlaubt ist, kann man es all den Honks, die nicht Deine edle Einstellung teilen, nicht mehr so leicht verbieten ...

    ioniq style hev platinum silver seit 17.08.2017 :thumbsup:

  • Ja, das Thema ist strittig. Und wer eine Dashcam in Deutschland betreibt befindet sich damit in einer rechtlichen Grauzone.


    Bisher ist der Einsatz im Wagen allerdings nicht direkt untersagt. Wenn das einmal der Fall werden sollte, würde ich meine Cam wieder entfernen.

    - fahre seit 13.12.16 einen Ioniq Hybrid Premium (Polar White) -

  • Also, ich fahre schon fast 1 Jahr mit einer dash cam, solange man keine Filme ins Netz stellt auf denen man Kennzeichen oder Personen erkennt ist es nicht strafbar, für den Eigenbedarf ist es keine Grauzone sondern erlaubt, ich denke aber das Versicherungen oder Behörden dies bei Unfällen nicht in Betracht ziehen es sei denn es sind Personenschäden entstanden. Bisher läuft meine Kamera nur mit, ich habe noch keinen Fall gehabt wo ich das hätte brauuchen können.

    Umrüstung auf Michelin Crossclimate Ganzjahresreifen.

  • Also, ich fahre schon fast 1 Jahr mit einer dash cam, solange man keine Filme ins Netz stellt auf denen man Kennzeichen oder Personen erkennt ist es nicht strafbar, für den Eigenbedarf ist es keine Grauzone sondern erlaubt

    Kannst du das bitte mit einer Quelle belegen? Im Internet gibt es hierzu sehr viel gefährliches Halbwissen. Ich wäre da sehr vorsichtig.

  • Fußnote, @hyundai20:
    'strafbar' ist bei einer Ordnungswidrigkeit weniger die Frage. Ebenso ist Eigenbedarf oder Geschäftsinteresse an solchen Aufnahmen uninteressant. Das Datenschutzgesetz spricht von anlassloser Aufzeichnung, die ist verboten.
    Wer aus seinem Auto Dashcam-filmen will, sollte im Fall einer Kontrolle also 1. einen konkreten Anlass zu Hand haben, 2. darf die Kamera eben nicht einfach automatisch mitlaufen.

    ioniq style hev platinum silver seit 17.08.2017 :thumbsup:

  • "3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke":
    Es ist mein Interesse mich zu schützen vor Unwahrheiten !


    "gilt der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als ein besonders wichtiges Interesse"
    Ja, es wird nichts von dem eingeschränkt !


    "(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen......."
    Sagte ich ja schion, es darf nicht verbreitet werden und nur für den privaten Gebrauch genutzt werden


    "(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen......"
    Das macht eine dash Cam selber per Loop

    Umrüstung auf Michelin Crossclimate Ganzjahresreifen.