Ich hatte zuerst beim lokalen Händler bestellt und als die Wartezeit ins unermessliche stieg, habe ich im Internet nach einem sofort verfügbaren Fahrzeug gesucht und habe genau das gleiche, wie ich es bestellt hatte, gefunden.
Sogar noch etwas billiger.
Das war mir einen Weg von rund 700 km wert.
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Wie kommt man denn an so viel Bargeld, ohne daß es ein schlimmer Mitbürger mitbekommt?
Außerdem mußt du dann vom Händler an den Fiskus gemeldet werden. Das schreibt das Gesetz wegen Geldwäsche so vor.
Ich glaube nicht, daß ein Händler solche Barbeträge gerne sieht.
Auch ich habe vorher überwiesen und es ist nichts negatives passiert. -
Die letzten beiden Wagen (meinen Ioniq Ende 2016 und Kia Soul EV meiner Frau diesen Monat) habe ich mit VISA-Karte bezahlt. Die Händler hatten damit kein Problem und ich ein gutes Gefühl, weil ich kein Bargeld mitschleppen musste und die Übergabe direkt gegen Bezahlung erfolgte.
Allerdings habe ich eine VISA-Karte die ich mit Guthaben "aufladen" kann. Somit hat auch die Bank kein Problem mit der Überweisung sofern vorher genug Geld auf dem VISA-Konto "gebunkert" wurde.
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Die letzten beiden Wagen (meinen Ioniq Ende 2016 und Kia Soul EV meiner Frau diesen Monat) habe ich mit VISA-Karte bezahlt. Die Händler hatten damit kein Problem und ich ein gutes Gefühl, weil ich kein Bargeld mitschleppen musste und die Übergabe direkt gegen Bezahlung erfolgte.
Allerdings habe ich eine VISA-Karte die ich mit Guthaben "aufladen" kann. Somit hat auch die Bank kein Problem mit der Überweisung sofern vorher genug Geld auf dem VISA-Konto "gebunkert" wurde.
DAS ist eine sehr sehr gute Idee!
Hab auch soeine Kate und werde es genau so machen, das ich da nicht drauf gekommen bin.....Was anderes @Elektrolurch ich dachte die Bestellungen sind Verbindlich, kann man da einfach so nach 3 Monaten sagen, och noe ich hol den woanders?
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@middi:
Auch diese Bestellung war verbindlich.
Der Liefertermin wurde bei Bestellung für Mitte Januar 2018 angegeben, allerdings nur mündlich.
Dann kam Ende Januar eine schriftliche Mitteilung, dass der neue Termine im April läge, was man aber auch nicht sicher sagen könne.Juristisch gesehen hätte ich eine angemessene Lieferfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf kündigen können.
Was jetzt eine angemessene Frist ist, darüber streiten sich die Gelehrten, aber ich denke, 6 Wochen sollten in einem solchen Fall reichen.
Mit diesem Verfahren wäre ich sicherlich durchgekommen.Ich habe es aber anders gemacht:
Nachdem ich mich vergewissert hatte, dass ich den anderen Wagen bekommen kann, habe ich beim lokalen Händler angerufen und ihm die Situation genau so geschildert.
Nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung hat man dann meine sofortige Kündigung bestätigt mit der Hoffnung, mich mit dem neuen Wagen dann zumindest als Werkstattkunde halten zu können.
Dies habe ich gerne zugesagt. -
Joa so kann man es auch machen.
Ich glaube ich muss mich mal mit meinem Verkäufer auseinander setzen, ich habe nämlich mal so gar keinen Liefertermin genannt bekommen. Hab ihm nur gesagt das es bei nem anderen Händler ca 4-5 Monate dauern sollte und darauf die Aussage bekommen, neee so lange dauert das bei uns nicht.
Naja die Bestellung ist gerade mal eine Woche alt. ich warte nochmal ein bischen und wenn in 3 Wochen keine weiteren Infos kommen dann werd ich ihn mal auf den Pott setzen das ich was haben will, sonst werde ich mich weiter umgucken und es machen wie du.Auf der Bestellung hatte er komischerweise auch keinen Liefertermin angegeben...
Läuft alles ein wenig suspekt. -
Der Händler sollte irgendeine halbwegs konkrete Aussage zum Termin machen.
Das die nicht realistisch ist, ist klar, dazu gibt es hier genügend Beispiele.Bei mir hat es insofern gepasst, dass ich genau das Auto gefunden habe, das ich auch bestellt hatte und sogar noch ca. 700 € billiger.
Man muss allerdings dazu sagen, dass der Wagen schon ein halbes Jahr beim Händler war und er hatte schon 1.000 km runter.
Das hatte er mir am Telefon allerdings verschwiegen.Ich hatte dann einen Preisnachlass gefordert aber er fragte mich, was ich denn wolle. Er argumentierte, dass, wenn er Leasingbedingungen zugrunde legen würde, dann mir vielleicht 0,30€ pro Kilometer anbieten könne und außerdem sei ja nun allgemein bekannt, dass man auf ein solches Auto üblicherweise ein halbes Jahr warten müsse.
Ich habe mich dann damit zufrieden gegeben und letzlich ist es ja egal. Ich habe inzwischen 6000km auf der Uhr und ansonsten wären es dann 5000. was solls...
Wäre ich vor dem Kauf dahin gefahren und hätte mir das Auto angeschaut wäre es letztendlich nicht anders gelaufen. Ich hätte den Wagen nach einigem Hin und Her dann doch genommen.
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Es gibt nur den staatlichen Anteil von 1.500 € bzw. 2.000 €.
Der Rest ist heiße Luft.
Der Händler muss lediglich darlegen, dass er mindestens den gleichen Betrag als Rabatt gewährt, das tut er aber bei jedem anderen Auto auch.Zurück zum Thema "Umweltbonus".....
Wir haben ja kürzlich einen Kia Soul EV für meine Frau gekauft und der Händler hat die staatliche Prämie für uns beantragt. Deswegen gab es auch nach dem Kauf einen Schriftwechsel (er wollte eine Kopie des Zuwendungsbescheides für seine Abrechnung mit dem Hersteller) und ich dachte mir, dass ich mal den Händler frage, wer den Herstelleranteil trägt.
Meine Frage:
Mich würde interessieren, ob Sie von Kia den kompletten Herstelleranteil (2.000 Euro netto) erhalten. Ich vermutete bisher, dass dazu auch der Händler etwas oder sogar alles komplett beisteuern muss und sich dadurch seine Marge verringert.Antwort des Händlers:
Der Umweltbonus wird komplett vom Hersteller getragen. Müssten wir ihn bezahlen wäre jeder Verkauf eines Plug-in Hybrid-Fahrzeugs oder eines Elektroautos ein glattes Verlustgeschäft.Demnach erstattet der Hersteller dem Händler den kompletten Umweltprämienanteil. Also müsste neben der Prämie auch noch ein Rabatt möglich sein. Beim Kia waren das beispielsweise neben 2000 Euro Nettoabzug Prämie (=2380 brutto) weitere 1437 Euro Rabatt (=1710 brutto), also insgesamt brutto 4090 Euro Rabatt über den Händler was schon ok war. Außerdem gab es noch 3750 Euro für die Inzahlungnahme eines 7 Jahre alten Suzuki Splash Kleinwagens. Da kann ich insgesamt gesehen wirklich nicht klagen.
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Geh zum Händler! Der soll den Kaufvertrag entsprechend anpassen.