Ich glaube, niemand außerhalb der Bafa kann mit "(C07)" praktisch etwas anfangen.
hier war doch neulich die Tabelle vom Bafa verlinkt. So wie in der Tabelle bezeichnet muss er buchstabengetreu in den Verkaufsunterlagen benannt sein. Wenn man davon ausgeht, dass man es auf der Amtsseite nicht mit Menschen sondern mit Computern zu tun hat, gehts eigentlich ...