Genau so halte ich es auch. Immer Ersatzlampen dabei. Was aber auch voraussetzt, dass der Leichtmittelbechsel rel. einfach vollzogen werden kann. Da gibt es ja Modelle, bei den ein halber Arbeitstag dafür drauf geht. Ich hoffe beim Ioniq ist das nicht so.
Ich lasse mir jetzt mal Angebote geben, auch von den Facelift_Modellen, denn die dürfen immerhin einen Anhänger ziehen. Und da würd eich schon direkt auf eine Ausstattung gehen, die LED serienmäßig an Bord hat.
Xenon/LED Abblendlicht nachrüstbar?
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Genau so halte ich es auch. Immer Ersatzlampen dabei. Was aber auch voraussetzt, dass der Leichtmittelbechsel rel. einfach vollzogen werden kann. Da gibt es ja Modelle, bei den ein halber Arbeitstag dafür drauf geht. Ich hoffe beim Ioniq ist das nicht so.
Ich lasse mir jetzt mal Angebote geben, auch von den Facelift_Modellen, denn die dürfen immerhin einen Anhänger ziehen. Und da würd eich schon direkt auf eine Ausstattung gehen, die LED serienmäßig an Bord hat.Ich finde es immer wieder faszinierend, wie illegal an den Autos rumgebastelt wird, obwohl man weiß, dass die Betriebserlaubnis dadurch erlischt.
Stell Dir mal folgende Situation vor:
Du hast einen Unfall und Dein Unfallgegner sagt, Du hast ihn geblendet. Daraufhin wird festgestellt, dass Du falsche Lampen in den Scheinwerfern hattest. Dummerweise ist Dein Unfallgegner schwer verletzt und hat bleibende Schäden. Die Versicherung wird vermutlich nicht zahlen bzw. das Geld von Dir zurückfordern und Du darft bis an Dein Lebensende zahlen. Dann brauchst Du Dir auch keine Gedanken mehr über LED Scheinwerfer machen. Denn ein Auto wirst Du Dir nie wieder leisten können.
Und wofür das Risiko??
Das gleiche gilt übrigens auch für nicht eingetragene Felgen, hier wird ja auch immer gerne gesagt: "das merkt schon keiner". -
Dazu habe ich auch etwas interessantes in einem anderen Forum gefunden:
"Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem
Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).
Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.
Versicherung
geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein
Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird,
ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN
zurückfordern.Die Radfahrerin ist seit dem Unfall
Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf
Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom
Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das
Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz
zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern."
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Das ist aber zu kurz berichtet. Mehr Hintergründe, son st sind solche Beispiele nichts als sog. Totschlagargumente. Ohne weitere Information behaupte ich einfach mal, das dann auch festgestellt wurde, dass diese Umbauten den Unfall mitverursacht haben.
Übrigens zahlt die Versicherung an die arme Frau weiter. Nur holt diese sich das Geld wieder.Noch einmal: Ich behaupte nicht, dass das legal ist. Ich behaupte auch nicht, dass, wenn Umbauten ursächlich dafür sind, dass ein Versicherungsfall eintritt, man dann keine schlechten Karten hat.
Ich sage für mich, bei den Retrofits, die in anderen Ländern schon zugelassen sind, halte ich das Risiko (mein Risiko) für tragbar. DA ist nicht zu vergleichen mit den zitierten Umbauten.
Spurplatten würde ich auch nicht einbauen, ich würde auch nicht Xenon-Leuchtmittel in Halogen-Reflektoren einbauen. Das ist auch technischer Nonsens.