Erfahrungen Inspektion Hyundai Ioniq - Wartungskosten Wartungsplan 45.000km Wartungsintervalle

  • Wenn E-Call Bestandteil der Homologation des Fahrzeugs in Deutschland ist (ich weiß nicht ob es das ist) erlischt, bei nicht Funktion, die Betriebserlaubnis!

    Und damit ist es ZWINGEND notwendig die Batterie nach drei Jahren wechseln zu lassen, wenn der Hersteller des Fahrzeugs dies so vorsieht.

    Eventuell muss zukünftig sogar ein entsprechender Nachweis darüber mitgeführt werden.

  • Worauf willst Du denn die Garantie/Gewährleistung verlieren, wenn die Batterie nicht getauscht wird?

    Lies nochmal was ich geschrieben habe.

    Ich drücke mich nochmal anders aus, wenn die Werkstatt die Inspektion nur mit Wechsel der Batterie als erfüllt ansieht, verlierst du die Garantie da sie dir ohne Wechsel dann auch keinen Stempel ins Serviceheft machen. Jetzt?

  • Moin,


    nanana, nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen! :rolleyes:

    Solche steilen Thesen klingen zwar gut, sind es aber nicht.

    Wegen des defekten Notrufsystems erlischt nicht die Betriebserlaubnis, schon gar nicht sofort. Das wäre ja noch schöner....

    Außerdem ist das System nicht defekt, nur weil der Akku nicht funktioniert!!einself!! Der Akku ist nur eine zusätzliche Sicherheit, falls....siehe oben. Und seine Funktion wird überwacht.

    Deshalb wird auch der (prophylaktische) Tausch nicht vom TÜV geprüft werden, sondern nur die ordnungsgemäße Funktion des Systems. Da wäre der Tausch der Bremsflüssigkeit wesentlich relevanter..... ;)


    Ich habe gerade mal geguckt: Wenn das Notrufsystem deaktiviert wird, dann erlischt die Betriebserlaubnis.

    Der Hammer: Da die Homologation des Ioniq vor 2018 war, muss er eigentlich noch gar keinen Notruf haben.

    Man könnte/dürfte ihn also sogar komplett deaktivieren. :thumbsup:


    Grüße

    Torsten

    Also immer schön auf dem Teppich bleiben.

  • Du liegst komplett falsch!

    Gibt es ab einem Modelljahr signifikante Änderungen, werden die nach Antrag, in einem Zusatz, Bestandteil der Homologation!

    Gibt es gesetzliche Grundlagen für die Änderung, ist kein Antrag notwendig, sondern „nur“ der Nachweis der Umsetzung des Gesetzes.
    Du darfst ihn also weder deaktivieren, noch dazu beitragen, dass seine permanente Funktionsfähigkeit gestört wird.
    Und das ist keine These, sondern eine Tatsache! Die Betriebserlaubnis erlischt UMGEHEND, wenn die Funktionsfähigkeit absichtlich ganz oder teilweise beeinträchtigt wird!

    Außerdem ist es kein Akku, sondern eine sehr leistungsfähig Batterie, die nur ein Mal funktionieren soll/muss. Völlig egal, ob die normale Fahrzeugbatterie vorhanden ist oder nicht.

  • Moin,


    bevor wir uns weiter streiten.

    Ich lege das System nicht bewusst lahm, nur weil ich die Batterie/den Akku nicht prophylaktisch tauschen lasse. Das System funktioniert prinzipiell auch ohne Akku. Wenn es wirklich so schlimm wäre, dann wäre der Tausch verpflichtend vorgeschrieben und es wäre Bestandteil der TÜV-Prüfung, den (dokumentierten) Tausch zu prüfen. Isses aber alles nicht.... ;)

    Laut der Doku, die ich gefunden habe, ist das keine Batterie, sondern ein popliger NiMH-Akku, der einfach im Laufe der Zeit, da er permanent voll geladen wird, an Kapazität verliert.


    Grüße

    Torsten

  • Auch damit liegst du falsch.
    Die HU ist nur eine Überprüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges und nichts weiter.
    Alle anderen, im Fahrzeug vorhanden Assistenten werde ja auch nicht geprüft.
    Und wie schon gesagt, das Verkehrsministerium denkt schon seit geraumer Zeit über eine Nachweispflicht der Funktionsfähigkeit von E-Call nach.
    Und natürlich beeinträchtigst du das System bewusst, wenn du den Tausch der Batterie verhinderst.

  • Moin,


    es wird die Funktionsfähigkeit geprüft. Und wenn diese Prüfung nur darin besteht, festzustellen, dass es keinen Fehlerspeichereintrag (und keine leuchtende rote Lampe) gibt.

    Und auch nochmal: Wenn ich den Akku nach 3 Jahren (was lediglich der von Hyundai gewährten Garantiezeit entspricht), dann beeinträchtige ich weder die Funktionsfähigkeit des Systems noch nehme ich es bewusst außer Betrieb. Diese Aussage von Dir ist (3 mal sorry) Unfug!

    Der Akku ist nach den 3 Jahren NICHT defekt und das System funktioniert prinzipiell auch ohne Akku!!!

    Wenn der Akku nicht (bei der Inspektion) getauscht wird, dann kann es eben im allerschlechtesten Fall passieren, dass ich ein paar Tage später wieder hin muss, weil der Akku ausgestiegen ist.

    Da der Tausch sowieso bezahlt werden muss, hat man maximal den zusätzlichen Aufwand mit hinfahren etc. So what?!


    Grüße

    Torsten

    PS: Dadurch dass der Tausch bei der Inspektion nicht VERPFLICHTEND vorgeschrieben ist, ist doch eigentlich alles gesagt...... 8)

  • Dadurch dass der Tausch bei der Inspektion nicht VERPFLICHTEND vorgeschrieben ist

    Genau das ist der Punkt, ist das so?

    Wenn wie gesagt die Werkstatt nur inklusive dem Tausch den Stempel ins Serviceheft macht ist das quasi verpflichtend, zumindest wenn man die Garantie nicht verlieren will.

  • Na wenn du es dann besser weißt, als jemand der im staatlichen Zulassungsbereich arbeitet ist ja alles gut :D

    Aber glaub ruhig was du willst, es ändert an der Sachlage sowieso nichts.
    Aber du solltest es vermeiden die Aussagen zu verdrehen. Ich habe nichts von außer Betrieb nehmen gesagt!


    Und mal so ganz nebenbei, wenn das Teil, völlig egal ob Akku oder Batterie, alle drei Jahre für NUR 130,-€ ersetzt wird, und dadurch die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, dass im Falle eines Unfalls die Hilfe schnell bzw. schneller kommt, gebe ich die (130,-€ +) sehr gerne aus! Sind umgerechnet auf Jahr ca. 40,-€. Also Peanuts.
    Auto fahren kostet nun mal Geld.
    Man sollte, ab einem gewissen Fahrzeugalter, mit ca. 1000,-€ Wartung und Reparatur pro Jahr rechnen, und sich eventuell am Ende des Jahres freuen, wenn es weniger war. Natürlich variiert die Summe von Hersteller zu Hersteller und ist noch von vielen Dingen abhängig, aber als Richtwert ganz gut.

  • Moin,


    einmal noch......

    1. Wo steht, dass die Werkstatt den Stempel nicht ins Service Heft drückt, wenn man den Akku nicht tauschen lässt?

    2. Du widerspricht Dir! Einmal schreibst Du, dass der TÜV die Assistenten nicht prüft, beim nächsten Mal wird eine Prüfpflicht (der Funktionstüchtigkeit) angedacht und dann wiederum muss der Akku getauscht werden, um die Funktion quasi "nachzuweisen".

    3. Egal ob der Akku getauscht wird oder nicht, kommt bei einem Unfall der Rettungsdienst nicht eine Sekunde schneller. ;)

    Auch wenn Du es die ganze Zeit ignorierst: So lange das Notrufsystem keine Störung anzeigt, ist es voll funktionsfähig! Da der Akku überwacht wird, ist auch dieser in Ordnung. Ein prophylaktischer Tausch ist deshalb nicht notwendig.


    Grüße

    Torsten

    PS: Ich habe mir, da es sinnvoll ist, für meinen vFL das Notrufsystem von Bosch nachgerüstet. Aber so ein prophylaktischer Akkutausch ist wirtschaftlicher Unfug!