Was ich nicht so toll finde, die Staffelung der Kostenübernahme ab 100.000km, aber das dürfte für dich ja eher nicht eintreten.
also findest du die real Garant Versicherung ebenbürtig mit der 5 Jahre Hyundai Garantie? Danke, LG Markus
Was ich nicht so toll finde, die Staffelung der Kostenübernahme ab 100.000km, aber das dürfte für dich ja eher nicht eintreten.
also findest du die real Garant Versicherung ebenbürtig mit der 5 Jahre Hyundai Garantie? Danke, LG Markus
Bei der geringen Fahrleistung gibt es da eh keine Probleme. Da sind die Jahre eher rum als die Kilometer.
Gruß
Bertus
Habe gerade die 100.000er Marke geknackt. Die 5- Jahresgsrantiezeit ist seit Feb auch rum. Hatte vorher eine 2-Jahres-Verl.-Garantievers. abgeschlossen. In Kombi mit der ADAC+ Karte gibt mir das ein gutes Gefühl. 3xHolz, dass ich das nicht brauche. Der TÜV hat mir einen sehr guten Zustand attestiert. Ich geb ihn wohl im August weg. Eigentlich hätte 1 Jahr Verlängerung gereicht. Der Nachfolger freut sich. Man kann die Vers. übertragen.
also findest du die real Garant Versicherung ebenbürtig mit der 5 Jahre Hyundai Garantie?
Nö, aber was anderes gibt es nicht. Also besser als nichts.
Selber schuld.
Gruß
Bertus
Wir haben doch 2 von der Sorte. Wir behalten den Blauen mit 48Tkm.
Der TÜV hat mir einen sehr guten Zustand attestiert.
Glückwunsch! Und was hat der TÜV zum Zustand des Ioniqs gemeint?
Ich habe mir 60 Monate ohne Km Limit für 899€ gegönnt und hoffe es auch nicht zu brauchen. (3x auf Holz klopf)
Entweder ich werde es noch mal brauchen oder der Nächste der das Auto mal kauft hat etwas mehr Sicherheit.
CarGarantie 01.jpgCarGarantie 02.jpg
Da der Zahnriemen und die Nockenwellensensoren schon mal auf Garantie getauscht wurden, finde ich das einen fairen deal.
Wieso 899 Euro? Der Ioniq hat doch 141 PS und müsste somit 1159 Euro kosten.
Alles anzeigenZu der Garantie hat mir der Mitarbeiter folgendes gesagt:
- Es zählt die eingetragene Motorleistung in kW aus dem Fahrzeugschein Teil 1 (P.2) egal was für ein Antrieb im Fahrzeug steckt
- Es beginnt ab dem Datum der Erstzulassung (B) und wird auf die bestehende Werksgarantie oben drauf gerechnet
- Bei der Einmalzahlung lässt sich die Garantie mit weiter verkaufen/übertragen auf den neuen Besitzer
- Bei Totalverlust, Fahrzeugdiebstahl etc. wärend der Garantiezeit wird nichts zurück erstattet o.ä.
- Bei Monatlicher zahlung ist ab der Abmeldung/Ummeldung schluss und der Nachbesitzer muss sich darum so schnell wie möglich selbst kümmern
- Die Garantie muss wärend der laufenden Garantie abegeschlossen werden.
- Die Garantie z.Bsp. 24 Monate lässt sich 1x verlängern zu den o.g. Konditionen