Hi zusammen,
mal gerade aus Neugier:
http://tauroauto.com/product/r…cate_no=1&display_group=3
Ist in Deutschland leider verboten oder?
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Ist in Deutschland leider verboten oder?
Ja, das Überkleben der vorgeschriebenen Beleuchtung ist unzulässig. Ausnahmen gibt es (z.b. Seitenzone der Frontscheinwerfer bei Rechtslenkern…), aber hier dürfte keine zutreffen, insbesondere da prozentual viel abgeklebt wird.
Das kann je nach Laune des Beamten eine Mängelkarte mit Bußgeld bringen. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis wäre wohl unverhältnismäßig, aber gibt mich nicht als Quelle an, wenn es hart auf hart kommt.
Trotzdem witzig!
Moin,
Veränderungen an lichttechnischen Einrichtungen sind strikt verboten und können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Durch den TÜV kommt man damit auf keinen Fall und wenn die Rennleitung schlechte Laune hat, dann gibt es eine Mängelkarte, die Geld und Aufwand (Wiedervorführung nach Beseitigung) kostet.....
Meine Meinung: So voll cool das auch aussieht, da man es selber ja eigentlich nicht zu Gesicht bekommt, wäre es mir das Risiko nicht wert.
Grüße
Torsten
Siehe oben...
Trotzdem witzig!
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made my day