Nachdem die Parteien sich endlich geeinigt haben, ist der Gesetzentwurf nun soweit, dass er noch im September beschlossen werden kann von Bundestag und Bundesrat. Dann könnte ab 01.11. tatsächlich jeder Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft den Anspruch haben, eine Ladestation für sein Elektroauto zu errichten.
Hat dann nur etwa drei Jahre gedauert, um das Gesetz hinzukriegen.
Anspruch Ladestation WEG
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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass über den Antrag des Eigentümers im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung zu beschließen ist. Das heißt dann, dass einfache Stimmenmehrheit (bisher Einstimmigkeit) genügt.
Der Antrag auf Errichtung einer Ladestation muss dem Verwalter mitgeteilt werden, der ihn dann auf die Tagesordnung setzt.
Sämtliche Kosten trägt derjenige, der die Ladestation installiert, z.B. auf seinem Stellplatz.Alternativ kann auch bestimmt werden, dass eine Gemeinschaftssäule errichtet wird. Dies geht auch mit einfacher Stimmenmehrheit, dann tragen diejenigen, die zugestimmt haben die Kosten, oder bei 2/3 Stimmenmehrheit müssen alle die Kosten tragen. Denn eine Gemeinschaftssäule zählt zu den sogenannten Modernisierungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.
Endlich kann ich bei mir dann auch die Ladestation installieren. Wobei ich wahrscheinlich nur eine 16 A CEE Dose installieren lasse und mir nen Mennekes Ladeziegel mit 3,7 kw Leistung hole. Über Nacht (von ca. 17 Uhr bis 7.30 Uhr morgens) würde der 53 kwh liefern. Das ist mehr als ausreichend.
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Es ist soweit: auch der Bundesrat hat zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist zum 01.12.2020 endlich Schluss mit der Blockade durch einzelne Eigentümer.