Naja, dann wäre das bei IP Adressen und Telefonnummern aber genauso.
Ist es - aber mit erheblichen Unterschieden in der Praxis: bei Telefonnummern kann man diese über eine Reverse-Suche finden, bei IP-Adressen sammelt man neben der Adresse als Admin gleich noch viel mehr Informationen (Nutzer logt sich ein, Cookie gesetzt etc.).
Die DSGVO hat mit schon so viele graue Haare bereitet (bin Webmaster diverser Webseiten, hoste Podcasts, betreibe APIs), dass ich mich da mehr reinarbeiten musste, als mir je lieb war.
Also: reines Kennzeichen und Fahrzeug: keine personenbezogenen Daten. Nennung des Namen oder Adresse des Besitzers im selben Atemzug: persönliches Datum.
Natürlich schadet es nicht, dass Kennzeichen nicht zu nennen / zu schwärzen - aber rein juristisch ist es nicht nötg