Hallo Liebe Mitstromer,
Eigentlich wollten wir zum gelegentlichen laden eine Wallbox in unserer Einzelgarage installieren lassen, aber die WEG-Verwalterin meint, dann müsste gegebenenfalls der ganze Stromschrank auf meine Kosten erneuert werden und dann bei den Stadtwerken die Kapazität erhöht werden - da wollte ich einfach mal dann warten wie lange kein weiterer Eigentümer ebenfalls eine Ladebox installieren lassen will, so dass dann die Installation der Elektrik auf alle verteilt werden kann.
Nun haben in dieser Garage eine Schuko-Steckdose. Bislang haben wir dort den Hyundai Ioniq PHEV (7kw für 60 Km) geladen und das reicht meiner Frau hier in der Stadt.
Nun wurde uns vorerst untersagt, dort zu laden. Die Leitungen seinen zu alt…Ein möglicher Brand sei nicht durch die Hausversicherung abgesichert.
Hinzu kommt, dass in der kommenden WEG Versammlung in die Hausordnung aufgenommen werden soll, dass unter anderen das Laden an der Steckdose von Elektrofahrzeugen verboten wird.
Die Leitung ist laut Elektriker typisch für die 80er Jahre „überdimensioniert“ und könne die maximal 3,7KW locker wegstecken und selbst einen Dauerbetrieb mit 2,2-2,5KW sieht er problemlos. Die Steckdose (die könnte man mal austauschen) geht an unseren separaten Stromzähler und ist dort mit 16A abgesichert. Ich hatte nun mal um zu schauen unser BEV angeschlossen und über 12:30 Stunden hatte der Ladezigel 19.0KWH gezogen, sprich knapp unter 1,6KW pro Stunden. Von daher wird die an der elektrischen Anlage nicht einmal etwas warm.
Wie sieht es rechtlich aus: eine WEG kann ja vieles beschließen, aber wie ist die aktuelle, rechtliche Situation: Die Einzelgage ist unser im Grundbuch eingetragenes Eigentum. Die Stromleitung ist in Ordnung und der Strom kommt von unserem eigenem Stromzähler. Falls der Beschluss zustande kommt, wie aussichtsreich wäre dann eine Klage?
Danke,
Thomas