Moin,
wenn Du jedes Mal wegen so einer Lappalie die Automarke komplett meiden willst, dann läufst Du bald zu Fuß.....
Grüße
Torsten
PS: Ich bin fast versucht, Dir das Auto abzukaufen und meiner Tochter statt ihrem Scala zu geben.
Moin,
wenn Du jedes Mal wegen so einer Lappalie die Automarke komplett meiden willst, dann läufst Du bald zu Fuß.....
Grüße
Torsten
PS: Ich bin fast versucht, Dir das Auto abzukaufen und meiner Tochter statt ihrem Scala zu geben.
PS: Ich bin fast versucht, Dir das Auto abzukaufen und meiner Tochter statt ihrem Scala zu geben.
Zu spät...
Moin,
Du hast aber den Käufer hoffentlich explizit auf jede Kleinigkeit, jeden Mangel und die eventuell nicht mehr vorhandene Garantie auf Grund nicht durchgeführter 1. Durchsicht vom Händler hingewiesen?!
Nicht, dass der Käufer es mindestens genauso eng sieht wie Du und Dich vor den Kahdi zerrt......
Grüße
Torsten
hat sich erledigt
Moin,
was soll ein Anwalt auch anderes sagen?! Er verdient schließlich sein Geld, egal wer gewinnt....
Die Werkstatt wird sicher nicht böse sein, wenn sie Dich nicht wieder sieht.
Wo steht denn nun "Neuwagen"? In der Bestellung oder im Kaufvertrag?
Das sind nämlich 2 völlig verschiedene Schuhe....
BTW: Ich wäre uuuunheimlich neugierig, was Du eigentlich mit dem Anwalt vom Händler einklagen willst?!
Grüße
Torsten
Im Kaufvertrag stand nicht Tageszulassung?? Und dir ist auch nicht aufgefallen, das im Fahrzeugbrief bereits das Autohaus aufgeführt ist?
Auch die Förderung hast Du ja nicht beantragen können, da sie ja sicherlich bereits vom Autohaus beantragt wurde.
Das muss doch auffallen und nicht erst nach 1,5 Jahren.
Auch auf dem Fahrzeugschein ist die Erstzulassung aufgeführt und auf dem Nummernschild gibt es einen Tüv Aufkleber, wo bei einem Neuwagen 3 Jahre Tüv drauf sind. Also müsste der bei einem Neuwagen bis Juli 2024 laufen.
Und das hast du alles nicht gesehen?
Und im Beitrag oben hast Du geschrieben, dass der Verkäufer von 7 Jahren Batterie Garantie gesprochen hat. Das lässt vermuten, dass der Verkäufer sehr wohl von einer Tageszulassung gesprochen hat.
Der Anwalt vom Autohaus wird seinen Spaß haben.
Und selbst wenn du Recht bekommen würdest, wird das Autohaus vermutlich nicht der Wandlung zustimmen, sondern die Garantieverlängerung für ein Jahr dazukaufen und gut ist.
Tja, Widersprüche über Widersprüche.....
Wenn ich es richtig verstanden habe, will er ja gar nicht wandeln.
Deshalb meine Frage, was er denn überhaupt einklagen will.
Die 100 Euro für den Bleianker werden es ja hoffentlich nicht sein....?!
Grüße
Torsten
Wenn ich mir die Beiträge allgemein angucke, sollte er das Auto am besten verkaufen und auf seinen geliebten BMW umsteigen.
Denn beim Hyundai ist ja eh alles schlecht.
Die 100 Euro für den Bleianker werden es ja hoffentlich nicht sein....?!
Vielleicht die 190 Euro für 1 Jahr Garantieverlängerung? oder beides?
Hauptsache, die Rechtschutzversicherung bezahlt den Anwalt. Hoffentlich muß sich kein gericht damit herumschlagen, wäre meiner Ansicht nach vertane Zeit. Natürlich nicht aus Sicht des Klägers, logisch.
Aber schon irgendwie eine merkwürdige Sachlage.
Gruß
Bertus