Ionic Hybrid nach Ablauf der Garantiezeit noch kaufen?

  • Auch bei uns im Viertel fährt ein Ioniq Hybrid schon seit Jahren als Taxi.

    Ich bin mal damit als Fahrgast mitgefahren und konnte den Fahrer auf die roten/ grünen Lenkrad-Tasten fürs Telefon hinweisen; er hat immer Gespräche über das Display bedient :thumbsup: . Ich konnte das gar nicht glauben.

    HEV Trend-blau aus 2017
    HEV Trend-weiss aus 2018

  • Ich glaube, es ist wie immer bei gebrauchten Autos. Man kann Glück haben oder halt nicht.

    Manche kaufen für 3000 Euro ein Auto welches noch Jahre hält und andere einen Teureren und sind ständig in der Werkstatt.

    Um den Akku würde ich mir auch weniger Sorgen machen, da die länger halten, als mal gedacht.

    Aber die anderen Ersatzteilpreise sind schon sehr hoch.

    Ich bin mit dem Ioniq zufrieden und finde das Konzept (vor allem den geringen Sprit bzw. Stromverbrauch) sehr gut, aber einen 7 Jahre Alten würde ich mir nicht für 15.000 Euro kaufen.

    Die Preise für Gebrauchte sind seit Corona eben massiv nach oben gegangen, gefühlt locker um ein Drittel.

    7 Jahre ist zwar schon etwas älter, aber dafür hat der von mir in den Blick genommene nicht viel Laufleistung runter.


    Er hat 2 Vorbesitzer. Ich frage mal, ob er ein Vorführwagen war, das spräche für mich eher dagegen. Ansonsten fahre ich mal Probe.


    Danke an alle für die zahlreichen Antworten, das gibt schon mal etwas Orientierung.

  • Moin,


    ein Vorführwagen muss nicht per se schlecht sein.

    Mein Stromi war damals auch offiziell ein Vorführwagen, der aber in 4 Monaten nur vom Geschäftsführer als sein persönliches Spielzeug gefahren wurde.


    Grüße

    Torsten

  • Laut den Hyundai AGB ist die Garantie nicht übertragbar..


    Und ein Autokauf sollte man immer über haben, egal welcher Marke. Solange wie nichts defekt ist, was nach dem Rechner der Konzernmutter verlangt, kann man auch gute freie finden.


    Positiv denken dann klappt das schon......schau dir die geplagten e tron Fahrer an, die sind mit neuen Autos ständig in der Werkstatt..

  • Das höre ich zum ersten Mal. Kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen.


    Was steht denn dazu genau ins den Hyundai-AGB? Hast du auch eine Quelle?

    Die Garantie bleibt bestehen, Ausnahme bilden hier die gewerbsmäßigem Wiederverkaufer (Hyundai Vertragshäuser sind ja keine Re-Seller an der Ecke)

    siehe Hyundai Garantiebedingungen:

    § 7 Eigentümerwechsel
    Eigentumswechsel an Privatpersonen berühren die Garantie nicht. Die Garantie erlischt beim Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer. Ausgenommen davon sind Hyundai-Vertragshändler, diese gelten nicht als Wiederverkäufer

    Aber selbst wenn ich ein Auto bei diesem Wiederverkaufer/Nicht Hyundai Autohändler kaufen würde, hätte ich zumindest eine 2 jährige Garantie des Händlers.

    Daher wäre mir das pers. erst einmal egal.

    Es sei denn, der Händler geht insolvent; dann hat man halt Pech.

    Dagegen hilft dann z. B. eine Bankbürgschaft.. Aber wer macht das schon.. ? Und ob das überhaupt möglich ist..

    Wäre mal spannend ...

    Ioniq Style, silber, 17 Zoll LM Felgen, Glasdach... (wieder ) ein tolles Auto...(Natürlich fährt es nicht mit Wasser..)

  • Moin,


    die Garantieverlängerung wird an einen privaten Käufer übertragen.

    Habe ich mit der Garantieverlängerung beim Verkauf des Stromi auch problemlos gemacht. Der Versicherung die Daten des Käufers mitgeteilt, Bestätigung bekommen, färdsch!


    Grüße

    Torsten

  • Aber selbst wenn ich ein Auto bei diesem Wiederverkaufer/Nicht Hyundai Autohändler kaufen würde, hätte ich zumindest eine 2 jährige Garantie des Händlers.

    Dieser Teil ist nicht ganz richtig.


    Ein Händler ist gesetzlich nur zur Gewährleistung verpflichtet. Eine Garantie wiederum ist lediglich eine freiwillige Hersteller-Leistung.


    Ausserdem muss beim Gebrauchtwagenkauf die Gewährleistung auch nicht 24 Monate betragen, denn der Händler kann diese bei Gebrauchtwaren vertraglich auf 12 Monate verkürzen.

    - fahre seit 13.12.16 einen Ioniq Hybrid Premium (Polar White) -

  • Dieser Teil ist nicht ganz richtig.


    Ein Händler ist gesetzlich nur zur Gewährleistung verpflichtet. Eine Garantie wiederum ist lediglich eine freiwillige Hersteller-Leistung.


    Ausserdem muss beim Gebrauchtwagenkauf die Gewährleistung auch nicht 24 Monate betragen, denn der Händler kann diese bei Gebrauchtwaren vertraglich auf 12 Monate verkürzen.

    Ja, das stimmt. Ich wollte es aber hier nicht noch mehr verkomplizieren; wer kennt schon den Unterschied zwischen Gewährleistung und einer Garantie so genau? Wenn wir es ganz genau nehmen, ist der Ansprechpartner im falle eines Mangels innerhalb der Gewährleistung der Händler , aber nur für 1 Jahr, danach folgt aber innerhalb der Gewährleistungspflicht die sogen. Beweislastumkehr. Und das ist der Knackpunkt: Hier hat dann hat der Käufer zu beweisen, dass der Mangel schon am Tage der Übergabe vorhanden war .. Das ist doch tlw. nicht beweisbar... oder nur mit Aufwand.


    Wie ich erfahren konnte, leistet Mini auf Neufahrzeuge eine 3 jährige Gewährleistung...


    Und ja, bei Gebrauchtwaren kann eine verkürzte Gewährleistung angewandt werden, dies wird ja i.d.R auch angewandt.

    Ioniq Style, silber, 17 Zoll LM Felgen, Glasdach... (wieder ) ein tolles Auto...(Natürlich fährt es nicht mit Wasser..)