Ein guter Rechtsanwalt müsste alles kennen. Ausfallgeld oder Ersatzauto (eine Typenklasse geringer wie das eigene Auto, aber begrenzte Zeit).
Schmerzensgelds hätte ich damals bekommen, wenn ich eine Halskrause (Schleudertrauma) getragen hätte. Aber es kommt auch noch darauf an, welche Versicherung der Unfallgegner hat und um welche Höhen es geht.
Auch hat man mir damals erzählt: bei einem Totalschaden gehört das kaputte Auto der Versicherung. Aber sie haben meist kein Interesse an den kaputten Autos. Deswegen durften wir sie auch behalten! Wieder aufgebaut (als Student) und weiter gefahren Und das bei 2 verschiedenen Autos mit je einem Totalschaden.