Danke.
Ich hätte auch weiter fahren können für einen besseren Preis, wollte ich aber nicht. Ungesehen was kaufen wollte ich auch nicht nicht. Zudem war mein Nacken anfangs noch bissl steif, so dass ich mir keine 500km zumuten wollte.
Danke.
Ich hätte auch weiter fahren können für einen besseren Preis, wollte ich aber nicht. Ungesehen was kaufen wollte ich auch nicht nicht. Zudem war mein Nacken anfangs noch bissl steif, so dass ich mir keine 500km zumuten wollte.
Heute ist es 4 Wochen her, dass mein geliebter Hybrid abgeräumt wurde.
Geld habe ich noch nicht gesehen. Die Versicherung des Unfallverursachers zweifelt den Wiederbeschaffungswert im Gutachten an und legt dafür Beispielfahrzeuge vor, die 30.000-40.000km mehr gelaufen haben und zudem von Privatanbietern sind. Inakzeptabel.
Das ist wohl das übliche Spiel, aber es nervt trotzdem. Ich bin sehr froh, dass dies alles mein Anwalt regelt. Da ich keinerlei Teilschuld habe, kostet das nicht mein Geld.
Zum Glück gibt es nur zwei Unfallbeteiligte. Hätte mich der Unfallgegner noch auf meinen Vordermann (oder -frau) geschoben, wäre die ganze Sache sicher viel schwieriger und noch langwieriger.
Hallo,
nur gut, dass Du in der finanziellen Lage warst/bist, einen Ersatz vorzustrecken. Was machen Menschen, die sich solch einen Ersatz mal nicht eben leisten können und vielleicht keinen Zugriff auf einen Zweitwagen oder so haben?
Nichts desto Trotz: Herzlichen Glückwunsch und dass Dir mit dem "neuen" ein solches "Erlebnis" erspart bleibt...
Viele Grüße
Flons
Moin,
Was machen Menschen, die sich solch einen Ersatz mal nicht eben leisten können und vielleicht keinen Zugriff auf einen Zweitwagen oder so haben?
Einen Mietwagen auf Kosten des Hauses respektive der gegnerischen Versicherung nehmen.
Sowas beschleunigt für gewöhnlich auch die Bearbeitung, weil ihnen das nämlich überhaupt nicht passt, das Geld dafür auch noch ausgeben zu müssen.
Grüße
Torsten
Der Mietwagen muss von der gegnerischen Versicherung aber anscheinend auch nicht uneingeschränkt bezahlt werden, auch nicht wenn keine Teilschuld besteht. Wir haben gerade so einen Fall in der Familie. Da muss die Versicherung wohl den Wagen nur zahlen bis das Gutachten erstellt wurde und dann wieder während der Reparaturzeit in der Werkstatt. Wenn die Versicherung sich dazwischen Zeit nimmt mit der Prüfung und Freigabe zur Reparatur zahlt man selbst. Auch hier läuft alles über Anwalt.
Alles ganz seltsam in meinen Augen.
Bei einem Totalschaden kann es aber auch wieder anders sein.
Moin,
der Leihwagen muss eine Klasse "kleiner" sein und wird bezahlt, bis das Gutachten da ist und dann bis die Reparatur durchgeführt wurde (wobei es da Grenzen gibt, wie lange die "übliche" Reparaturzeit sein darf).
Beim Totalschaden läuft die Zeit, bis die Versicherung den Restwert ausgezahlt hat. Wenn sie die Auszahlung (aus welchen windigen Gründen auch immer) verzögern, dann müssen sie für diese Zeit auch den Leihwagen bezahlen.
Schließlich musst Du mobil bleiben. Aber dafür hat man dann einen Anwalt, der der Versicherung das erklärt....
Grüße
Torsten
11 Werktage hätte ich den Mietwagen fahren können. Hab ich auch gut ausgenutzt, allerdings nur zeitlich.
Ich war in den Tagen nach dem Crash wg. Schmerzen nicht mobil, ich konnte also weder Autos angucken, noch den Mietwagen zurückbringen. Die Neuanschaffung fand also in den ersten Tagen nur vom Sofa aus statt.
Dann war ich wieder arbeiten und hab nach Feierabend und am Samstag Autos angeguckt. Schneller ging das echt nicht!
Das Ganze ist ein schlechter Witz und als Unschuldiger bist du trotzdem ge**scht. Auto schrott, Mietwagen zeitlich begrenzt, Zeit für den Neukauf ersetzt dir keiner, den Kaufpreis kannst du selbst vorfinanzieren und dann zickt die Versicherung auch noch rum wg. Kohle. Ohne Anwalt wär ich jetzt noch schlechter dran.
Ich finde, die hätten den Mietwagen mindestens so lange zahlen müssen, bis sie mir den Schaden ersetzt haben. Aber das ist nur meine Logik.
Moin,
die 11 Tage sind die übliche Bearbeitungszeit. Wenn die Versicherung Dir aber bis dahin das Geld nicht ausgezahlt hat und sie daran "Schuld" sind, dann müssen sie Dir den Mietwagen auch länger bezahlen. Schließlich ist es ihre Schuld, dass Du noch kein neues Auto kaufen kannst.
Anders wäre es, wenn sie erstmal den "unstrittigen" Teil (also den Restwert, den das Fahrzeug laut ihrer Meinung hat) bezahlen würden. Dann wärst Du im Zugzwang. Aber wenn sie gar nichts bezahlen, dann sind sie dran.
Ein guter Anwalt weiß sowas eigentlich...
Grüße
Torsten
Vielen Dank für die Antworten.
Was ich nicht ganz einsehe,warum man einen Leihwagen eine Klasse kleiner nehmen muss bzw. nur darauf Anspruch hat. Man stelle sich z.B. vor man hätte sich einen Passat o.ä. gekauft, weil man Kind, Hund und Kegel transportieren muss und auf einmal soll ein Golf Variant reichen (nur um mal im Größenvergleich zu bleiben)?!
Ja, ich weiß, die Gesetze sind nun mal so, muss man ja aber nicht immer verstehen...
Moin,
die Argumentation ist, dass Du ja in der Zeit die "Abnutzung" für das eigene Fahrzeug sparst.
Du darfst auch einen Leihwagen in der gleichen Klasse oder drüber nehmen, musst dann aber die Differenz selber bezahlen.
Grüße
Torsten