Hier die Antwort von Hyundai Deutschland zum Thema Winterräder:
Sehr geehrte/r XXX,
besten Dank für Ihre E-Mail. Folgende Reifen/Räder wurden für das Fahrzeug mit der EU-Betriebserlaubnis genehmigt:
Modell | Typ | Motor | Reifengröße | Felgengröße | Einpresstiefe | Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
IONIQ | AE | Hybrid | 195/65 R15 91H | 6.0Jx15 | 46 | XXXXXXXXXXX |
Die freigegebene Radspezifikation ist auch in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) unter Nr. 35 Bereifung/Räder aufgeführt. Wird eine andere Reifen/Räder Kombination verwendet, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn für diese Reifen/Räder Kombination eine ABE erteilt wurde.
Wir empfehlen Ihnen sich für den Kauf von Winterrädern oder für die weitere Beratung an einen in Ihrer Nähe liegenden Hyundai Vertragspartner zu wenden.
Gerne gaben wir Ihnen Auskunft.
감사합니다 | Best regards | Mit freundlichen Grüßen Uwe Wazal |
Teamleiter Kundenbetreuung Hyundai Motor Deutschland GmbH Kaiserleipromenade 5 63067 Offenbach T +49 69 / 380767-215 E uwe.wazal@hyundai.de Folgen Sie uns: Hyundai Motor Deutschland GmbH – Kaiserleipromenade 5 – D 63067 Offenbach – www.hyundai.de Geschäftsführer: Seong Nam Kim (Präsident), Markus Schrick Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47293 | UST ID-NR. DE 145774184 |