Da müßte der Hersteller einen doch anschreiben, denn die Lenkanlage ist ein wichtiges Bauteil.
Gruß
Bertus
In der Regel betrifft der Rückruf nicht alle Fahrzeuge eines Modells. Das kann der Hersteller anhand der Fgst-Nummer prüfen und schreibt dann nur diejenigen an, die es betrifft.
Steht auch so in der Rückruf Datenbank des KBA