Plug-In E Kennzeichen

  • Klar, E-Kennzeichen war kein Problem. Wenn ich mir den Text der Verwaltung Essen anschaue, dürfte es da doch auch kein Problem sein, der IONIQ erfüllt doch die Kriterien:


    "Förderfähig sollen neben Batterieelektrofahrzeugen (BEV) auch von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sein. Letztere dürfen maximal 50g/km CO² ausstoßen oder müssen eine Mindestreichweite von 30km (bis Ende 2017) bzw. 40km (ab 2018) bei Elektroantrieb aufweisen (§ 2 Nr. 1 EmoG)."


    Ich habe es schon in einen Beitrag zur Förderung geschrieben, beim Plug-In muss der Händler den Zusatz "(C07)" auf allen Papieren haben, also z. B. "Hyundai IONIQ Plug-in-Hybrid Premium (C07)", sonst gibt es keine Förderung und vielleicht auch kein E-Kennzeichen.


    Andererseits bringt einem das E-Kennzeichen nicht die Bohne ...

    IONIQ "Classic" PlugIn von 09.2017 bis 08.2020, IONIQ "Classic" Electric ab 09.2020 (Modelljahr 2020, also FL)

  • Ich glaube das (C07) hab ich sogar gesehen, muss noch einmal nachsehen. Hyundai hat sich noch nicht dazu gemeldet.
    Bin immer davon ausgegangen das dies auch eindeutig aus dem Typschlüssel hervorgeht.


    Denke das Problem ist, dass die meisten Plug-In eben nicht die Anforderungen der Reichweite und Emmission erfüllen.
    Da wollen die sich absichern, was man (wie ich) natürlich als Behördenwillkür sehen kann.


    Das E-Kennzeichen bringt sehr wohl etwas finde ich.
    Hier in Essen sollen ausgewiesene Parkplätze eingerichtet werden.
    Denke bei Ladestationen sollte es auch weniger Probleme/Fragen geben, wird sich noch zeigen.

  • Ich verstehe die Problematik nicht, warum die Zulassungsstellen das E-Kennzeichen verweigern. Die Voraussetzungen sind doch ziemlich klar festgelegt. Max. 50g CO2-Ausstoß und rein elektrische Reichweite von 30km bzw ab 2018 40km. Man könnte ja auch mit dem Bewilligungsbescheid der/des Bafa zur Zulassungsstelle gehen und damit begründen, dass es sich beim Plugin per Definition tatsächlich um ein E-Auto (hier jetzt bitte keine Diskussion starten) handelt, welches dadurch berechtig ist ein entsprechendes Kennzeichen zugeteilt zu bekommen.


    § 3 Bevorrechtigungen(1) Wer ein Fahrzeug im Sinne des § 2 führt, kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Bevorrechtigungenbei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nichtbeeinträchtigt werden.(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für einFahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IXder Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr.168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40Kilometer beträgt.

    Das E-Kennzeichen ist eine Bevorrechtigung.


    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/EmoG.pdf


    Nach §4 Absatz 1 dürfen unsere Ioniqs ohne E-Kennzeichen genaugenommen nicht mal an bestimmten Ladesäulen parken, da diese nur Elektrofahrzeugen vorbehalten sind, die eine deutlich sichtbare Kennzeichnung aufweisen ;)

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    IONIQ Plugin Premium in schwarz/schwarz. Bestellt am 29.08.2017 - Übergeben am 24.05.2018
    IONIQ Electric Premium in schwarz/schwarz. Gekauft am 23.10.2019 - Übergeben am 30.10.2019

    Einmal editiert, zuletzt von berndroid ()

  • kleines Update: Hyundai hat tatsächlich zumindest in meinem Fall eine falsche COC ausgestellt.
    Die Zulassunggsstelle hatte somit recht.
    Mein Freundlicher hat von Hyundai nun die richtige COC erhalten, und mein Ioniq wird nun korrekt angemeldet.

  • Hab auch ein E-Kennzeichen erhalten, laut Händler ohne Probleme. Nur wenn mein Wunschkennzeichen 8 Zeichen lange gewesen wäre, hätte ein Zeichen weichen müssen für das E. Oder es hätte eben kein E gegeben.

    Plug-in Hybrid Premium Iron Grey mit Schiebedach. Bestellt am 31. Juli 2017. Seit 17. Januar 2018 mein Eigen. ^^

  • Ich war eben auch bei der Zulassungsstelle. Zuerst war der Mitarbeiter der Meinung 2018 hätte sich auch was an der CO2 Grenze geändert und musste kurz nachfragen. Danach war aber alles kein Problem. Anstandslos das E-Kennnzeichen erhalten. Die Umweltplakette gab's dann kostenlos dazu.

    Ioniq PHEV Premium in Weiß mit "schwarzem" Leder. Seit 20.01.2018 in meinem Besitz

  • Bei mir fehlte in der COC der dafür relevante Punkt 49.2.
    Dort wird die elektrische Reichweite mit 63 Km angegeben.


    Ich würde da an eurer Stelle mal nachsehen, bevor es beim Weiterverkauf später Probleme gibt.
    Kann nicht glauben, dass ich der Einzige bin, bei dem Hyundai eine falsch ausgestellte geliefert hat.