Klar, E-Kennzeichen war kein Problem. Wenn ich mir den Text der Verwaltung Essen anschaue, dürfte es da doch auch kein Problem sein, der IONIQ erfüllt doch die Kriterien:
"Förderfähig sollen neben Batterieelektrofahrzeugen (BEV) auch von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sein. Letztere dürfen maximal 50g/km CO² ausstoßen oder müssen eine Mindestreichweite von 30km (bis Ende 2017) bzw. 40km (ab 2018) bei Elektroantrieb aufweisen (§ 2 Nr. 1 EmoG)."
Ich habe es schon in einen Beitrag zur Förderung geschrieben, beim Plug-In muss der Händler den Zusatz "(C07)" auf allen Papieren haben, also z. B. "Hyundai IONIQ Plug-in-Hybrid Premium (C07)", sonst gibt es keine Förderung und vielleicht auch kein E-Kennzeichen.
Andererseits bringt einem das E-Kennzeichen nicht die Bohne ...