Vor dem Hintergrund der allgemeinen Problematik beim Thema „Dachträger“ ist das vielleicht eine Kleinigkeit - aber in dem Film hat der gute Mann die Traverse falsch herum montiert. Bei dem Flügelprofil muss die „dicke Seite“ nach vorn - dann klappt’s auch mit den Windgeräuschen...
Dachgepäckträger
-
-
Hallo Leute,
zum Thema Dachlast habe ich mal den ADAC um Stellungnahme gebeten. Hier die Antworten auf meine Fragen:Im Handbuch habe ich gelesen, dass dieser Wagen keine Dachlast eingetragen hat. Allerdings gibt es von einem Dritthersteller Dachträger mit ABE für diesen Wagen.
1. Darf ich diese Dachträger überhaupt montieren?
Ja, sofern diese Dachträger eine ABE für dieses Fahrzeug haben, dürfen Sie diese auch verwenden.2. Wenn bei ordnungsgemäßer Montage ein Unfall passiert, wie ist es mit Teilschuld o.ä.?
Sofern Sie die Dachträger ordnungsgemäß montiert haben, kommt es nicht in Frage, dass Ihnen aus diesem Grund eine Teilschuld bei einem Unfall zufällt.3. Muss eine Dachlast nachträglich beantragt / eingetragen werden?
Bezüglich der Dachlast sollten Sie sich am besten mit der zuständigen Zulassungsstelle in Verbindung setzen.Vlt. bringt es ein wenig Licht ins Dunkle und hilft bei der Entscheidung. Ich werde, wenn ich dann mal das Fahrzeug habe und zulassen kann, bei der Zulassung fragen wie es mit der Eintragung eine Dachlast aussieht ob es erforderlich eine eintragen zu lassen.
Schöne Grüße
MarcHallo,
hast Du schon einen Dachgepäckträger im Einsatz? Wenn ja, könntest Du hier berichten?
Gruß
-
Da wir ja hier in Absurdistan leben gehe ich mal davon aus, dass Du den Dachträger zwar montieren, aber nicht belasten darfst
-
Das klingt richtig schön deutsch! Es würde auch fantastisch zu der Anhängerkupplung passen, an die man nichts anhängen darf!
-
Ja, ist alles irgendwie absurd.
Allerdings hätte man die ganze Diskussion hier gar nicht wenn Hyundai, wie bei allen anderen Autos auch, Dach- und Anhängerlast eingetragen hätte. -
Korrekt!
Die halten sich schön den Rücken frei, um niemals in irgendeine Haftung zu kommen.
Das ist so ähnlich, wie bei den Waschanleitungen von Kleidung. Da steht heutzutage ja immer 30 Grad und separat waschen und am besten nicht bügeln und schon gar nicht chemisch reinigen drin, damit der Hersteller alle Reklamationen im Keim verhindert! -
Das Komische daran ist, das die Fahrzeuge in den Niederlanden 750 kg gebremst ziehen dürfen und eine Dachlast von 50 kg haben.
Also der deutsche Importeur hier den Bock geschossen hat. -
das die Fahrzeuge in den Niederlanden 750 kg gebremst ziehen dürfen
Uih, das ist aber ein winziger Wohnwagen....
-
Stimmt, aber für meine Jolle oder den kleinen Anhänger mit den Gartenabfällen würde es mir persönlich reichen.
Vor allem ist die Stützlast 10 kg höher als in Deutschland. -
Da kann man doch nur mutmaßen, dass in Holland die Zulassungsbedingungen einfacher sind, als nach unserer StZVO.