Das Wischerblatt zerlegt sich, Metall kratzt über die Frontscheibe und verursacht zum Bewegungsablauf passende Schäden.
Klarer Fall...
Du bist noch innerhalb der ersten sechs Monate Gewährleistungsfrist, d.h. der Verkäufer müsste DIR beweisen, dass der Schaden NICHT vom Wischer verursacht wurde. Ob Hyundai dies als Garantieschaden einstuft ist für dich daher eigentlich nebensächlich.
Das wird zwingend auf einen Tausch der Frontscheibe hinaus laufen. Gern beliebt: Man macht als Werkstatt daraus einen Teilkaskoschaden und erlässt dir großzügig den Eigenanteil. Letztendlich ist das aber Betrug und führt zu steigenden Versicherungsbeiträgen.
Ich bin ja mal äusserst gespannt wie das weiter geht und wünsche dir gute Nerven. Sollte die Frontscheibe gewechselt werden achte hinterher auf Spuren im Lack. Die Scheibe muss raus geschnitten werden.