... notfalls schickt man die Spanische Inquisition los und lässt auf Verdacht alle Fahrer des passenden Modells in der passenden Farbe solange foltern, bis einer gesteht
... bei älteren Damen funktioniert das eher nicht so, Clemens!
... notfalls schickt man die Spanische Inquisition los und lässt auf Verdacht alle Fahrer des passenden Modells in der passenden Farbe solange foltern, bis einer gesteht
... bei älteren Damen funktioniert das eher nicht so, Clemens!
tut mir leid - kann Dir da echt nachfühlen
Zur Dashcam im stehenden Auto war kürzlich in unserer Zeitung ein Artikel.
Scharfe Dashcam im parkenden Auto ist nicht erlaubt.
"Hat ein Autobesitzer eine Dashcam auch in seinem parkenden PKw aufnahmebereit, das heißt: Schaltet sie sich ein und zeichnet vorgänge in Blickrichtung der Kamera für einige Minuten auf, so kann eine Nachbarin, die sich dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, erfolgreich gegen eine Klage wehren, wenn ihr neugieriger Nachbar behauptet mittels der Dashcam festgestellt zu haben, dass sie 'im Vorbeifahren' seinen PKW zerkratzt habe. Der Schutz der Privatsphäre der beschuldigten Nachbarin sei höher zu werten als das Interesse des Dashcambesitzers an der Aufklärung von Straftaten".
Das OT zur Kamera - wir haben dazu ja einen eignen Thread
Ich kann solche Handlungen nicht nachvollziehen.
Wenn ich was kaputt mache was mir nicht gehört, muss ich dafür auch gerade stehen!
Ich hoffe das dein Ioniq bald wieder heile ist und die Verursacherin den Schaden jetzt aus eigener Tasche zahlen darf, das Strafmaß so hoch ist das Sie in 3 Jahren auch noch etwas davon hat.
Servus Thomas ,
Zefix so eine Sch.. . Ich hoffe nur das der Typ ordentlich was auf die Rübe bekommt .
Grüße
Stefan
Den Unfallverursacher "erwischt" zu haben, so dass er zur Verantwortung gezogen werden kann, gibt zumindest eine gewisse Befriedigung.
Unbestritten. Man merkt aber auch was eine gute Nachbarschaft wert ist. Eine Nachbarin kam gleich nach oben und berichtete, der zweite notierte sich das komplette Kennzeichen.
Auch ohne mein eigenes schnelles Handeln hätte es also gut ausgesehen. -> Seit nett zueinander.
@yoshi57
Mit dieser Begründung hätte ich echt ein Problem. Ein abstraktes Gut, nämlich das Persönlichkeitsrecht eines überführten Straftäters, steht über dem konkreten Schutz eines materiellen Wertes?
Himmel nochmal... Die Beschwerde eines unbeteiligten Dritten hätte ich ja gelten lassen.
@Levbabas und @Mocki
WENN es zu einem Schuldspruch kommt:
- Abschleppkosten der Polizei
- Kosten Spurensicherung
- 30 bis 40 Tagessätze als Strafbefehl. Wird dieser nicht akzeptiert, kommt es zu einer Verhandlung mit Gerichtskosten, im Falle eines Unterliegens
- ca. 3-6 Monate Führerscheinentzug fast garantiert
- ca. 50% des Haftpflichtschadens wird von der Versicherung zurück gefordert
- eine evtl. vorhandene Vollkasko zahlt gar nicht mehr
- wg. Verdacht ältere Person: Es kann auch die Führerscheinstelle informiert werden, dann droht eine MPU oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis. Besonders bei Wiederholung.
Mitnichten sind das Kleinigkeiten! Ich denke viele unterschätzen die Folgen. Dies oben gilt ja auch nur für kleinere Sachschäden. Jetzt drängelt mal z.B. einen Radfahrer von der Bahn...
Dennoch gibt es in München wohl 14.000 Fälle von Unfallfluchten pro Jahr.
Wäre die Dame kooperativ am Ort verblieben -> Keine Polizei, reine Zivilrechtsgeschichte.
Bei Problemen wäre die Polizei hinzu gekommen -> 35,- EUR Verwarngeld
Am 23.08.2017 bin ich bei Hyundai mit angeschlossenem Gutachter. Ich hoffe bis dahin gibt es eine Rückmeldung der Polizei und evtl. auch schon eine Schadennummer von der Versicherung.
Ich werde dann genau einen Anlauf zur Schadenregulierung unternehmen. Will die Versicherung an den Ersatzteilpreisen oder Münchner Stundensätzen rum diskutieren, geht es leider sofort zum Anwalt. Mir fehlt schlichtweg die Zeit und der Elan, hier Ping Pong mit Berufsprofis zu spielen.
Wichtiger Hinweis für Leute die dies später mal lesen: Als Geschädigter habt IHR freie Gutachterwahl und auch Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Dies gilt ab Schadensummen von etwa 700,- bis 750,- EUR. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag. Akzeptiert niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung mit Rundum-Sorglos-Paketen. Die Gutachter sind immer einer Seite mehr zugeneigt. Der von der gegnerischen Versicherung ist sicher nicht euer Freund.
Lieber Thomas,
auf jeden Fall wünsche ich Dir erst mal gutes Gelingen. Derlei verhaltensoriginelle Mitmenschen sorgen auch noch dafür, daß man seine wertvolle Lebenszeit auf sowas verwenden muss. Einfach mal Arsch in der Hose, wenn man ander' Menschen Eigentum zerstört und Bescheid sagen, dann ließe sich alles sinnvoll regeln. Aber nein, "Duck an Cover".... "Scheisse halt", wenn man dabei ertappt wird, dann tut's eben weh.
Ich glaub', ich bau' besser 'nen Weidezaun um die meine, also den mit Strom .....
In meinem Kopf entsteht ein theoretisches Projekt... Darin dürfte die Rennleitung wirklich ein Problem sehen.
Nein, Spaß: Die knapp über 200V Gleichspannung würden gar nicht mal so tolle Wirkung erzielen. Gleichspannung durchdringt den Körper wesentlich schlechter, als Wechselspannung aus der Steckdose. Für den Karosserieschutz eignet sich ein Plugin oder Elektro also etwas besser. Hier ist das Spannungsniveau höher.
Nicht ausprobieren!
....dann wandeln wir die DC in AC und klatschen eine Hochspannungskaskade dahinter (Tesla-Coil)..... Moment..... die Rennleitung wäre tatsächlich "not amused", aber der Effekt wär' geil..... ein paar kV auf die Griffel ....
Die Physik gäb's her, aber der Juristen wegen lassen wir das.
Kleines Update:
Gestern kam ein Brief vom zuständigen Sachbearbeiter der Verkehrspolizeiinspektion München.
Zitat von Verkehrspolizeiinspektion MünchenZur Durchführung des Strafverfahrens verlangt die Staatsanwaltschaft die Feststellung der genauen, tatsächlichen Schadenshöhe.
Ich soll das Gutachten in den nächsten drei Wochen einsenden, ansonsten geht der Vorgang ohne Schadenshöhe zur Staatsanwaltschaft.
Bei der Spurensicherung wurde ja schon mitgeteilt, dass die Schadenshöhe Einfluss auf das Strafmaß nimmt. Zusätzlich ist die Höhe ein Indiz, ob der Unfall hätte bemerkt werden müssen.
Was entnehme ich dem Schreiben? Ich denke die Polizei hat sich das gegnerische Auto bereits angesehen und ist sich hinreichend sicher, dass ein Vergehen vorliegt.
Über den Zentralruf der Versicherer habe ich nun die Versicherungsgesellschaft der älteren Dame genannt bekommen. Dort ist nun ein Vorgang angelegt worden und man wartet ebenfalls auf mein Gutachten. Eine Meldung von der Verursacherin lag natürlich noch nicht vor.
Am kommenden Mittwoch geht es weiter.