Meinen Schwager plus Familie lade ich dafür, das er so gut verhandelt hat, zum Essen ein.
Dann pass auf, dass sie nicht Deine Ersparnis auf(fr)essen!
Meinen Schwager plus Familie lade ich dafür, das er so gut verhandelt hat, zum Essen ein.
Dann pass auf, dass sie nicht Deine Ersparnis auf(fr)essen!
Es gibt kein Widerrufsrecht beim Autokauf, es sei denn, du hast online gekauft oder per Telefon
Das stimmt so nicht.
Auch eine verbindliche Fahrzeugbestellung ist ein Vertrag und hierfür gilt in jedem Falle das Widerrufsrecht gem. BGB für 14 Tage. Im Falle eines online-Vertrags verändert sich nur ggf. die Frist (Stichwort Fernabsatzgeschäft). Die AGB des Autohändlers dürfen hierbei sagen was sie wollen, vor Gericht würde immer die Gesetzesregel als Mindestmaß greifen. Aber darum gehts mir ja auch gar nicht. Ich wollte einfach nur irgendwo mal Dampf ablassen, weil ich mich so über meine eigene Dämlichkeit geärgert habe (selbst 20 Jahre Autokauf und-verkauferfahrung schützen einen nicht vor doofen Entscheidungen).
Jedenfalls hab ich mit dem Autohaus noch mal Kontakt aufgenommen und freundlich darum gebeten, doch noch einmal zu prüfen, ob noch etwas möglich sei. Es klang jetzt nicht direkt so, als ob ich da keine Chance auf irgendetwas hätte. Ich warte einfach ab und schaue, was passiert. Wäre jedenfalls für die Seele und für das eigene Gewissen schön, wenn sich noch etwas tun würde.
Gruß Andreas
Hallo Andreas,
nein, es ist kein Vertrag im Fernabsatz. Es gibt dabei kein Widerrufsrecht. Woher hast du denn die Info, dass man bei einem vor Ort geschlossenen Vertrag gesetzmäßig ein Widerrufsrecht hat?
In Deutschland haben Sie bei Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte zustande kommen, das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Produkt im Internet erwerben.
Auf Grund dieser Regelung gehen viele Käufer davon aus, dass auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag für ihr Auto ganz einfach innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme – zumindest, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. Ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf besteht in Deutschland nämlich nicht.
Stimmt, du hast Recht...
war grad völlig falsch unterwegs...entschuldige
Alles gut. Verbraucherrecht ist ja ohnehin nicht so ganz einfach... eine Finanzierung kannst du ja zum Beispiel noch widerrufen. Selbst wenn du sie direkt in einer Bank abschließt obwohl auch hier ja kein Fernabsatz stattfindet (bei Autohändlern ist die Finanzierung ja immer Fernabsatz). Schon komisch alles.
Das mit der Finanzierung könnte die Möglichkeit geben, den damit verbundenen PKW - Kauf ebenfalls zu widerrufen.
Da müsste man mal in die Bedingungen schauen, wann die Widerrufsfrist beginnt.
Widerrufsfrist bei der Finanzierung beginnt eigentlich immer erst mit der Auszahlung und dauert normalerweise 14 Tage.
Man muss aber vorsichtig sein... wenn die Finanzierung platzen sollte, ist man aus dem Vetrag raus... wenn man selbst widerruft und den Kauf nicht aus eigenen Mitteln stemmen kann, könnte ich mir vorstellen, dass das Ärger geben könnte.
Wenn es um 2000 € geht, kann man sich zumindest mal kundig machen.
Ich weiß nur, dass man zumindest bei (komplett) über den Händler vor Ort finanziere Konsumgüter wie einen TV beim MM, problemlos so aus dem Vertrag kommt.
Und da nehme ich den Kaufgegenstand sogar gleich mit, nutze ihn und gebe ihn "gebraucht" zurück.
Der Wagen hingegen ist noch nicht geliefert, so dass er nicht mal abgenutzt wurde und neu dem nächten Interessenten übergeben werden kann, der sich auch noch über die verkürzte Lieferzeit freuen kann.
Ich bin mal so frei und hänge hier ein Angebot ran verbunden mit der Frage, wie ihr das so im Vergleich zu anderen seht...
Die BAFA-Prämie käme noch hinzu laut Autohaus...
Bei dem Internetvermittler, wo ich meinen IONIQ gekauft habe, kostet dieses Fahrzeug 32.975,- EUR.