Ich habe eine reguläre Außendose, die ich per Schalter von innen betätigen kann. War aber schon beim Bau des Objektes drin.
Max. Ladeleistung/Ladedauer Plug-in
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@ccmario
Wenn Du an jeder Säule laden willst, kommst Du um ein anderes Ladekabel nicht herum. Steht leider nicht auf den Säulen drauf, was für Kabel sie nicht mögen. Das Hyundai-Kabel ist auf 3,7KW - 16A begrenzt (Schieflastregelung in DE). Ab ca. 240€ bekommst Du eins von BMW mit 32A-Kodierung, wenns Dir das wert ist (bekommst natürlich auch andere in diversen Längen und Preisklassen).
P.S.: Hab auch das BMW-Kabel im Auto.LG Uwe
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Hallo @fjweigand!
Ich habe dazu schon mal einen Beitrag geschrieben.
Siehe Stromverbrauch PHEV? Messen, aber wie?
LG
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Hallo an alle Ionic Fans, ich bin neu hier. Mein Plug-In kommt leider erst im März, aber Fragen habe ich schon vorher.
Weiß jemand ab es eine Versicherung gibt, die das Risiko abdeckt wenn ein Fußgänger über das Ladekabel stolpert? Ich muß wohl oder übel, ab und an den Akku aufladen. Dazu muß ich das Ladekabel ca. 1,6om über den Bürgersteig legen, in einer Kabelbrücke selbstverständlich, aber es könnte ja trotzdem jemand zu Fall kommen. Es hat ja nicht jeder ein eigenes Haus mit Garage und ist auf diese Lademöglichkeit angewiesen. Das Problem werden in Zukunft sehr viel mehr Leute mit E-oder Plug-In Fahrzeugen haben. Der Gesetzgeber hat mal wieder nicht alles durchdacht und die Versicherungen offensichtlich auch nicht. Ich habe eine entsprechende mail an verschiedene Versicherungen geschickt, da Anrufe nichts gebracht haben. Die mail sollte ich aber immer an die SCHADENSABTEILUNG senden. Eigentlich ist das ein Thema für den Vorstand. Auch meine private Haftpflicht meinte sie wäre nicht zuständig. Gehört habe ich bis heute nichts.
Ich habe auch eine mail an das Bauamt der Stadt Frankfurt geschickt aber die haben sich auch noch nicht gemeldet. Wie will dieses Land es schaffen eine nennenswerte Anzahl E-und Plug-in Autos auf die Straße bringen wenn solche wichtigen Fragen nicht gesetzlich geregelt sind?
Es gibt noch weitere Fragen aber ich denke das reicht fürs Erste. -
Meiner persönlichen (ungeschulten) Meinung nach ist da durchaus die private Haftpflicht für zuständig.
Im Grunde genommen ist das doch nichts anderes als wenn Du vor deiner Haustüre keinen Schnee geschaufelt hast und jemand deswegen ausrutscht. Mit der KFZ-Versicherung hat das meiner Meinung nichts zu tun.
Aber - wie gesagt - nur meine persönliche Rechtsauffassung und überhaupt nix auf das du dich verlasseen solltest.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich dort mal anfragen. Die haben ja meist auch eine Anwaltshotline. Falls du keine hast, dann meld dich nochmal.
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Ich muß wohl oder übel, ab und an den Akku aufladen.
Darf ich fragen warum? Bzw. nur zur Info, da mich dies auch vor dem Kauf beschäftigte: man KANN den Plug-in laden, muss man aber nicht.
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Richtig, man kann ihn auch wie einen Vollhybrid fahren sagte mir ein Hyundai Elektrikmeister. Allerdings ist dann das Vollelektrische fahren nur beschränkt möglich.
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Macht aber wenig Sinn einen Plugin überwiegend wie einen Hybrid zu fahren.
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Ich glaube, ein Stromkabel über einen öffentlichen Bürgersteig zum auf oder an öffentlicher Straße parkenden Auto zu legen, fällt nach bisherigem Stand unter 'Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums', oder wie das Sinngemäß auf Behördisch heißen würde. Auf dem Amt würde man wohl dieselbe Schublade aufziehen, die man auch für Versorgung/Verkabelung von Markbutzen o.ä. nutzt, im entgegenkommenden Fall. Für wahrscheinlicher halte ich die Antworten 'geht nicht|haben wir noch nie so gemacht|da könnte ja jeder kommen'...
Für die Versicherung wäre die Frage dann, ob sie auch greift, wenn man ordnungswidrig handelt (ungenehmigte Sondernutzung).Mit Ausrutschern durch ungeschippten Schnee ist das nur bedingt vergleichbar: Hier besteht nach Satzung der Gemeinde Räumpflicht, und wer der nicht nachkommt, haftet für Schäden. Vielleicht sollte per Satzung eine Ladepflicht für Plug-ins eingeführt werden!
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Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kfz-Versicherung für Schäden aufkommt, die durch ein verlegtes Stromkabel entstehen, auch wenn es in diesem Fall zum Laden eines PKW genutzt wird.
Nehmen wir an, dass die Isolierung beschädigt ist und sich deshalb jemand verletzt. Hat mir dem Auto an sich ja eigentlich nichts zu tun. Da würde wohl auch eher die allgemeine Haftpflicht dafür aufkommen.
Bin mal gespannt, ob wir hier noch eine offizielle Antwort bekommen.