Hi zusammen,
kann man den Ladestrom nicht im Auto, im Lademenü begrenzen? Mein plugin lädt immer in Stellung High. Ich möchte sen Ladestrom aber reduzieren. Das muss doch auch automatisch gehen ohne jedes mal den Knopf am Ladeziegel zu drücken oder?
Max. Ladeleistung/Ladedauer Plug-in
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Ja das stört mich auch. Einstellung im BC ist komplett unwirksam. Weis jemand wie und was?
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Bei mir funktioniert das problemlos über den BC.
Einfach den "tragbaren Modus" auf Minimum stellen.
Ich habe allerdings das 2017er Modell, vielleicht hat sich beim 2018er ein Fehler eingeschlichen !? -
Einfach den "tragbaren Modus" auf Minimum stellen.
ok, danke, probier ich mal
Gruß, Uwe
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Habe mal den Ladestrom im BC auf minimum gestellt. Die Ladedauer ist auf über 6h hoch gegangen. Am Ladeziegel ist aber immer noch das H für High zu sehen. Ich werde das mal im Auge behalten
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ja, das ist mir auch schon aufgefallen. Im Ladeziegel wird (manchmal /immer ?) auch dann 'H' angezeigt, wenn im Fahrzeug 'L' eingestellt ist.
Das bezieht sich möglicherweise nur auf die eigene Einstellung.Ich achte immer auf die Ladezeit um sicherzugehen, in welchem Modus er lädt.
Bei mir sind es ca. 8h, wenn der Akku leer ist. -
Ich muß wohl oder übel, ab und an den Akku aufladen. Dazu muß ich das Ladekabel ca. 1,6om über den Bürgersteig legen, in einer Kabelbrücke selbstverständlich, aber es könnte ja trotzdem jemand zu Fall kommen.
Auch meine private Haftpflicht meinte sie wäre nicht zuständig.
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kfz-Versicherung für Schäden aufkommt, die durch ein verlegtes Stromkabel entstehen, auch wenn es in diesem Fall zum Laden eines PKW genutzt wird.
Ich komme mal auf dieses etwas ältere Thema zurück, weil ich (wenn mein PHEV denn endlich da ist) vor demselben Problem stehen werde. Außerdem bin ich vom Fach.
Da das Aufladen eines Elektrofahrzeugs mit "dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" im Zusammenhang steht, wird jede Privathaftpflichtversicherung diesen Schaden ablehnen. Dafür ist das dann aber ein Fall für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Das bringt natürlich dann zwei Nachteile mit sich:1.: Ihr werdet nach einer Schadenzahlung hochgestuft.
2.: Die Versicherung wird dem Geschädigten gegenüber immer zahlen, auch dann, wenn Ihr die nötige Sorgfalt habt walten lassen. Das heißt: Würdet Ihr ein Kabel über einen Fußweg verlegen, um Euer Auto auszusaugen, dient das nicht direkt dem Betrieb des Fahrzeugs. Stolpert dann einer über das Kabel, weil Ihr es nicht ordentlich verlegt habt, würde die Privathaftpflicht zahlen. Habt ihr aber eine auffällige Kabelbrücke verlegt und dem, der da langlaufen will, noch ein "Vorsicht, Kabel!" entgegengerufen, und er fällt trotzdem, wird die Versicherung nicht zahlen, ganz einfach, weil Ihr nicht fahrlässig wart und Euch auch niemand haftbar machen kann. Für den Halter eines Kfz gilt aber laut BGB die Gefährdungshaftung. Da haftet der Halter für jeden Schaden, der durch den Betrieb des Kfz entsteht, ungeachtet der Prüfung einer Schuld. Ihr könnt also eine Kabelbrücke nutzen, Warnschilder aufstellen und mit einem Megaphon warnen - wenn einer stolpert, zahlt die Versicherung trotzdem und Ihr werdet hochgestuft.Ich werde meinen Wagen gelegentlich so aufladen. Aber ich halte das Risiko bei uns für kalkulierbar, denn der Fußweg wird wenig genutzt. Direkt in der Innenstadt und bei einem belebten Bürgersteig würde ich das nicht machen.
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danke für die Einschätzung 'vom Fach'!
Jurist oder Versicherungsmitarbeiter oder beides?
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Jurist oder Versicherungsmitarbeiter oder beides?
Versicherung!
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Ich wollte diesbezüglich noch was schreiben, weil die Betriebsgefahr u.U. nicht angewendet werden kann und somit die Gefährdenshaftung entfällt bzw. durch eine Verschuldenshaftung ersetzt wird. Aber ich denke das würde die meisten hier nur verwirren. Vor allem hatte Andreas das ja ganz gut erklärt.