Verwendungsnachweiserklärungsfomularbeantragungsprozedur
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Nur weil es auf irgendeiner Webseite steht ist es noch lange kein Fakt.
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Wohl wahr, allerdings berichten in diesem Falle alle gängigen Portale übereinstimmend über die
Reduzierung ab 2018.Z.B: http://www.meinauto.de/elektro…nge_laeuft_die_Foerderung?
oder hier: https://www.green-motors.de/ne…5043770-umweltbonus#hoehe
hier: https://ecomento.de/2016/04/27…fuer-kauf-eines-stromers/etc.
Tatsächlcih habe ich auf der BAFA-Seite nix gefunden, was wiederum noch weniger heisst
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Dann halte ich mal das entgegen. Genauso vertrauenswürdig. Wenn es wirklich weniger geben sollte, dann müsste es in den Bafa-Richtlinien stehen. Tut es aber nicht.
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Hm... jaja, die Medien
Dann lassen wir uns mal überraschen und harren der Dinge die da kommen.Ich habe grad' mal die BAFA angeschrieben, rechne aber nicht mit einer Antwort vor 2023
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Also ich hab jetzt die BAFA und alle Regierungsseiten durchsucht und tatsächlich nichts über eine Reduzierung gefunden.
Da bin ich wohl auch der Fehlinformation einer Autozeitschrift einer bekannten Tageszeitung (die mit den bekannten vier großen Buchstaben, die ja keiner liest) aufgesessen. Ich hatte sie bisher als gut informierte Autozeitschrift gekannt. Sorry für diesen Irrtum!
Was aber stimmt ist, dass der Förderantrag ab Kauf- bzw. Bestelldatum gestellt werden kann, auch wenn die Ausieferung bzw. Zulassung des Fahrzeugs erst später erfolgt. (Quelle: BAFA Merkblatt zur Föderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen)
Würde bedeuten, wenn der Bonus wirklich ab 2018 gekürzt werden würde, dass alle, die noch 2017 ihr E-Auto bestellt haben, auch 2018 den höheren Bonus bekommen würden.
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Hab ich so gemacht, Förderung am 28.10. beantragt und gestern die Zusage bekommen. Jetzt habe ich 9 Monate Zeit um die Verwendung nachzuweisen (sprich Zulassung und Fahrzeugpapiere dort hin zu schicken).
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Hm... jaja, die Medien
Dann lassen wir uns mal überraschen und harren der Dinge die da kommen.Ich habe grad' mal die BAFA angeschrieben, rechne aber nicht mit einer Antwort vor 2023
Das hab ich vorhin auch gemacht. Mal sehen was sie noch an Angaben von uns fordern, bevor die endgültige Antwort kommt.
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Jetzt haben wir es schwarz auf weiß - die Antwort der BAFA wg. der Förderung. Man beachte den letzten Satz:
Sehr geehrter Herr Feld,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Förderrichtlinie tritt am 30. Juni 2019 außer Kraft. Sie gilt für alle Anträge, die in diesem Zeitpunkt bei der Bewilligungsbehörde eingehen. Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Der Umweltbonus beträgt für:- ein reines Batterieelektrofahrzeug und ein Brennstoffzellenfahrzeug 4.000 Euro
- und für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug 3.000 Euro.
Der Umweltbonus wird dabei zur Hälfte durch die Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss gewährt. Eine Reduzierung ist dem BAFA nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Eva Mroz
Referat 422
- Steinkohleförderung / APG,
Elektromobilität - Umweltbonus, Einfuhr -
* Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) *
* Frankfurter Straße 29 -35, 65760 Eschborn *
* Tel.: +49 (0) 6196 908 1009, Fax: +49 (0) 6196 908 1014 *
* <<http://www.bafa.de/>> * -
sag ich doch ....