Danke.. Habe mal nachgeschaut, ob ein Rückruf für mein KFZ nötig wird...
Derzeit ist keiner vorgesehen...
Kann man prüfen:
Danke.. Habe mal nachgeschaut, ob ein Rückruf für mein KFZ nötig wird...
Derzeit ist keiner vorgesehen...
Kann man prüfen:
Torsten, gibt es , oder besser gab es dafür nicht schon einen Rückruf?
Habe ja davon hier erstmals davon gehört..
Aber das betrifft offenbar BJ 2017
Alles anzeigenMoin,
tja, wer sagt denn, dass eine Steuer etwas mit dem zu tun hat, wie sie heißt?!
Es gibt in D seit vielen, vielen Jahren eine "Ökosteuer" auf den Sprit. Diese wurde (ursprünglich) eingeführt, um die Rentenkassen sic! zu füllen...
Grüße
Torsten
So ist es, Torsten...
Genauso wenig, wie die CO2 Steuer zur Rettung des Klimas verwendet wird..
Gut, dass ich den sparsamen Ioniq fahre (verbraucht jetzt ca. 4,2 Liter/100 km) ... zwar als Benziner, aber ich denke immer daran, welchen Anteil der Staat an der Wertschöpfungskette bei ca. 60 % Benzinpreissteuern am Gesamtpreis hat...
Alles anzeigenUnd weil Du schreibst, "nur 2.200 Euro"; dafür muss eine alte Frau lange stricken. Für die Konzerne/Versicherungen ist das nicht mal ein Taschengeld. Trotzdem setzen sie so eine Kanzlei, deren Honorar sicher weit darüber liegt, darauf an.
Aber so ist das leider mittlerweile....
Ich drücke Dir die Daumen, dass der Rest wirklich noch glatt geht.
Grüße
Torsten
Hi Torsten, ja das geht auf jeden Fall glatt... 100 %. .. es geht nur noch darum, ob die gegner. Seite jetzt auf mein kleines Zugeständnis eingeht , oder eben nicht.
Dann wird es nur noch mal für sie teurer - die Richterin meinte nur, der Fall ist sehr, sehr eindeutig... und teilte in der ersten Urteilsfindung mit , Sie könnte mich durchaus verstehen, wenn ich auf eine gütliche Einigung verzichten möchte. Aber aus psych. Gründen und aus Respekt den Richtern gegenüber möchte ich das nicht, denn die Richterin ist voll auf meiner Seite (so sah es auch meine Frau auf dem Besucherplatz)
In einer evtl. darauf folgenden Hauptverhandlung (sofern keine gütliche Vereinbarung zustande kommt), brauche ich dann auch nicht mehr anwesend sein, da der Fall eindeutig ist.
Egal.
Wichtig ist nur: Akzeptiert nicht einfach das, was euch die Versicherungen so mitteilen. Die Argumente sind tlw. hanebüchen und die Anwälte argumentieren ebenfalls absurd (jedenfalls in meinem Fall). Aber das ist ja auch ihr Job.
Hier wird versucht, mit Hilfe der Rechtsabteilungen der Konzerne und evtl. externen Anwälten psych. Druck auf den Geschädigten auszuüben, mit dem Ziel, dass dieser seine Forderung zurück zieht. Ich finde das von der Art und Weise her einfach unmöglich und das hat wiederum bei mir den sportlichen Ehrgeiz geweckt (Zitat meiner Frau) , diese Angelegenheit bis zum Ende auszuspielen.
Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass ich in der Vergangenheit oftmals mit Juristen zusammen gearbeitet hatte.
Hallo zusammen,
ich hatte im Jahr 2023 ja leider ein Problem, gepanschtes/verunreinigtes Benzin getankt zu haben.
Hierzu hatte ich ja ein Thema eröffnet.
Danke nochmal für eure Unterstützung , allen voran an Torsten W.
Ich hatte seinerzeit schon darauf hingewiesen, dass der Verursacher (Mineralölkonzern) diesen Schaden an seine Versicherung gemeldet hat.
Hierbei wurde die Reparatur schließlich bezahlt, auf meinen geltend gemachten Nutzungsausfall (Nichtverfügbarkeit meines Autos lag bei 6 Wochen aufgrund von Lieferverzögerungen für ein benötigtes Ersatzteil) warte ich noch bis heute (aber nicht mehr lange).
Nachdem ich den Mineralölkonzern schließlich nach diversen Mails zwecks Aufforderung zur Zahlung über den errechneten Nutzungsausfall dann eine Rechnung gestellt habe und diese nicht bezahlt wurde, habe ich ein Mahnverfahren beantragt und nachdem auch diese Zahlungsfrist fruchtlos verlaufen ist, schließlich Klage eingereicht. Die gegner. Seite hatte dann eine renommierte Anwaltskanzlei in Hamburg beauftragt, welche die Interessen der gegner. Seite ( Versicherung ) übernommen hatte.
Ich selbst habe auf jeglichen anwaltlichen Beistand verzichtet (hatte bisher in meinem Leben 2 Mal zu Anwälten Kontakt, mein Eindruck war jedes Mal leider negativ).
Ich hatte diese Woche nun das Gerichtsverfahren beim zust. Amtsgericht.
Die Richterin hat nun meine Forderung , die ich in der Klageschrift verfasst habe, als vollkommen begründet dargestellt und den Beklagten in Ihrer Begründung empfohlen , meine Forderung im Rahmen einer Güteverhandlung zu bezahlen (den Beklagten bin ich etwas, auch im Sinne des richt. Vorschlags, etwas entgegen gekommen ).
Meine Forderungen wären plausibel, die inhaltliche Darstellung nachvollziehbar, sehr substantiiert und daher gibt sie meinen Ausführungen recht. Die Schuldfrage ist eindeutig und ein Mitverschulden meinerseits ist vollkommen ausgeschlossen. Die gegn. Seite hat nun bis Mai Gelegenheit, den richt. Vorschlag zur Güte zu akzeptieren, bevor das Urteil dann voll zu meinen Gunsten fallen wird.
Lange Rede, kurzer Sinn...
Wie vielleicht der eine oder andere von euch schon selber erfahren durfte, stellen sich die Versicherungen in der Zwischenzeit oftmals quer und lehnen Zahlungen aus Schäden komplett ab.
Bitte lasst euch dadurch nicht entmutigen.
Ich möchte euch nicht dazu animieren, es mir nachzumachen und ohne anwaltliche Begleitung seine Forderungen durchzusetzen.
Es geht mir auch vordergründig gar nicht so sehr um das Geld (der Streitwert liegt bei mir bei 2200 Euro plus Gerichtskosten/Nebenkosten zzgl. Zinsen ).
Es geht mir auch darum, dass eine Ungerechtigkeit in meinen Augen nicht auch noch zu Erfolgen führen darf.
Insofern...
Ich hoffe sehr, dass eure Schäden immer durch die Versicherungen bezahlt werden und ihr niemals mit solchen Problem konfrontiert werdet, trotzdem habe ich da meine Zweifel.
in diesem Sinne ....
Schönen Abend...
Ich glaube, Du hast TorstenW missverstanden. Ich denke er war deiner Meinung.
das denke ich auch : Torsten W ist der Beste ... er hat mir schon sehr geholfen...
Vielleicht habe ich bald einmal die Möglichkeit, mich etwas zu revanchieren; auf einem anderen (jur.) Gebiet allerdings...
.. In Deutschland schlagen nun mal die Uhren anders ..es dauert halt...
Alles anzeigenMoin,
najaaaaa, meine Meinung habe ich nach eigenen Erfahrungen mit 2 ATU-Werkstätten und den Erfahrungen von Bekannten/Kollegen (jeweils mit anderen ATU-Werkstätten) gebildet.
Grüße
Torsten
PS: Wenn bei einem Reifenwechsel 2 von 4 Felgen ruiniert werden, dann ist es egal ob die herstellerspezifisch sind oder nicht.
Das Du gute Tipps geben kannst , hast Du in meinem Fall ja seinerzeit bewiesen..
Ehrlich gesagt, waren die mir zugetragenen Erfahrungswerte bezüglich ATU ebenfalls sehr negativ. Ist zwar schon fast 20 Jahre her, aber ein damaliges Fahrzeug (nicht meins, es handelte sich aber um einen Audi 100 5 E, 5 Zyl.) wurde bei ATU offenbar kaputt repariert...
Aber ist das noch heute so?
Ob ich nun zu ATU oder sonst wo wechsle, ich denke aber, dass ich die Hyundai Vertragswerkstätten zukünftig meide.
Wäre interessant zu erfahren, wie andere Ketten außerhalb von Hyundai arbeiten..
Ich habe nun 2 Ketten ins Auge gefasst:
ATU oder ad Auto Dienst
Mal sehen.. habe ja noch etwas Zeit..
Alles anzeigenMoin,
und bei Hyundai gibt es 5 (bzw.
Jahre GARANTIE! Mit der Option der (kostenpflichtigen) Verlängerung.
Grüße
Torsten
Ja , das ist für mich noch immer ein entscheidender Vorteil. Kia bietet sogar 7 Jahre... Das bringt mich auf eine Idee... Lach.. Aber sei es drum.. Hyundai ist schon nicht schlecht - nur die Werkstätten sind miserabel.. jedenfalls hier bei uns in der Nähe..
Überlege daher ernsthaft , ab nächstem Jahr zu ATU zu wechseln (ich glaube , von denen bist Du ja ein großer "Freund"), aber sie dürfen zumindest den Ioniq warten, offiziell jedenfalls... Ich schaue mal... Meine letzte Inspektion bei Hyundai war mal wieder ernüchternd...
Dieser Teil ist nicht ganz richtig.
Ein Händler ist gesetzlich nur zur Gewährleistung verpflichtet. Eine Garantie wiederum ist lediglich eine freiwillige Hersteller-Leistung.
Ausserdem muss beim Gebrauchtwagenkauf die Gewährleistung auch nicht 24 Monate betragen, denn der Händler kann diese bei Gebrauchtwaren vertraglich auf 12 Monate verkürzen.
Ja, das stimmt. Ich wollte es aber hier nicht noch mehr verkomplizieren; wer kennt schon den Unterschied zwischen Gewährleistung und einer Garantie so genau? Wenn wir es ganz genau nehmen, ist der Ansprechpartner im falle eines Mangels innerhalb der Gewährleistung der Händler , aber nur für 1 Jahr, danach folgt aber innerhalb der Gewährleistungspflicht die sogen. Beweislastumkehr. Und das ist der Knackpunkt: Hier hat dann hat der Käufer zu beweisen, dass der Mangel schon am Tage der Übergabe vorhanden war .. Das ist doch tlw. nicht beweisbar... oder nur mit Aufwand.
Wie ich erfahren konnte, leistet Mini auf Neufahrzeuge eine 3 jährige Gewährleistung...
Und ja, bei Gebrauchtwaren kann eine verkürzte Gewährleistung angewandt werden, dies wird ja i.d.R auch angewandt.
Das höre ich zum ersten Mal. Kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen.
Was steht denn dazu genau ins den Hyundai-AGB? Hast du auch eine Quelle?
Die Garantie bleibt bestehen, Ausnahme bilden hier die gewerbsmäßigem Wiederverkaufer (Hyundai Vertragshäuser sind ja keine Re-Seller an der Ecke)
siehe Hyundai Garantiebedingungen:
§ 7 Eigentümerwechsel
Eigentumswechsel an Privatpersonen berühren die Garantie nicht. Die Garantie erlischt beim Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer. Ausgenommen davon sind Hyundai-Vertragshändler, diese gelten nicht als Wiederverkäufer
Aber selbst wenn ich ein Auto bei diesem Wiederverkaufer/Nicht Hyundai Autohändler kaufen würde, hätte ich zumindest eine 2 jährige Garantie des Händlers.
Daher wäre mir das pers. erst einmal egal.
Es sei denn, der Händler geht insolvent; dann hat man halt Pech.
Dagegen hilft dann z. B. eine Bankbürgschaft.. Aber wer macht das schon.. ? Und ob das überhaupt möglich ist..
Wäre mal spannend ...