Beiträge von revolt

    Dann frag ich mich, wie die Wagen aufs Schiff und wieder runter kommen.

    Anschließend müssen sie auf den Autotransporter kommen und beim Händler wieder abgeladen werden.


    Auf den Videos, die ich bisher dazu gesehen habe, wurden sie gefahren. Wäre alles etwas schwierig ohne 12V-Batterie.


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    Ich habe es kurz vor dem Werkstatttermin auch mit einem WLAN-OBD2-Stecker und der App "Car Scanner" versucht auszulesen. Den Stecker hatte ich mir vor längerer Zeit gekauft, bisher aber keine Lust, mich näher damit zu beschäftigen.


    Die App hat sich mit dem Stecker verbunden und ich konnte den Ioniq HEV meines Baujahres auch aus einer Liste auswählen.


    Dort wurden zwar die 64 Akku-Sensoren angezeigt aber leider keine Werte dazu. Habe die App dann noch auf die Pro-Version upgedatet. Das hat aber auch nichts gebracht.


    Vielleicht hätte ich noch Torque testen sollen. Oder welche App ist hier am besten geeignet?

    Gestern war ich wegen einer anderen Angelegenheit in der Hyundaiwerkstatt und bat darum, auch mal den Zustand der Hochvoltbatterie zu messen, weil meine 8-Jahres-Garantie am 12.12.24 endet.


    Der Wagen wurde dann wohl an ein Messgerät gehängt. Anstatt eines SOH-Wertes in Prozent erhielt ich jedoch eine Liste der Batteriezellenspannungen.


    Dieses Liste beinhaltet 64 Sensoren und die dazugehörige gemessene Spannung. Die Werte liegen alle zwischen 3,76 und 3,78 Volt.

    Für die Messung wurden rund 21 Euro berechnet.


    Mein Serviceberater erklärte mir, dass Werte zwischen 3,6V und 3,9V in Ordnung seien. Bei meinem HEV sei also alles im grünen Bereich.


    Was meint ihr dazu?

    Gestern war ich in der Hyundai-Werkstatt und habe die Baugruppengarantie für das 9. Jahr abgeschlossen. Dies geht immer nur für ein Jahr (max. bis zum 12. Jahr) und sie muss innerhalb der vorherigen, noch laufenden Garantie abgeschlossen werden. Die Baugruppengarantie beginnt dann sofort am Tag des Abschlusses.


    Ich hatte mich ja im Juli schon mal im Autohaus danach erkundigt und hätte sie am liebsten gleich abgeschlossen mit Beginn 13.12.24, weil da meine bisherige Vollgarantie ausläuft. Dies machte damals allerdings keinen Sinn, weil die Baugruppengarantie immer sofort beginnt.


    Im Juli hatte man mir noch angekündigt, dass die Baugruppengarantie brutto 299 Euro im Jahr kostet. Tatsächlich wurden nun aber 373,99 Euro fällig! Als ich nachhakte woran dies läge, erfuhr ich, dass die Real Garant im September die Preise erhöht hätte! Ganz schön happig, wie ich finde. Ich habe aber trotzdem abgeschlossen, denn für irgendwas muss man das viele Geld ja ausgeben. ;(


    Diese Versicherung der Real Garant heißt laut Versicherungsschein "RKV Hyundai b. 12J./Fremdfabrikate Baugr. - Gebrauchtwagen". Die versicherte max. Gesamtlaufleistung beträgt 200.000 km.


    Die Baugruppen-Versicherung ist laut den Versicherungsbedingungen beim Autoverkauf übrigens auf den neuen Besitzer übertragbar. Und mein Händler sagte mir, dass man sich im Versicherungsfall auch an jeden Hyundaihändler wenden könne.


    Gestern hatte ich endlich den Termin für den Austausch der Kupplungsflüssigkeit!


    Nochmal der bisherige Verlauf:

    • Am 09.07.24 hatte ich den 135.000km/9. Jahr-Service und bat ausdrücklich darum, diesmal auch die Kupplungsflüssigkeit zu tauschen, da diese nicht wie vorgesehen bei 90T und 120T gewechselt wurde.
      Dies wurde jedoch erneut nicht erledigt mit der Aussage, dass es bei meinem Wagen keine solche Kupplungsflüssigkeit gebe.
      Ich schickte der Werkstatt dann den Link zu diesem Thema im Forum und bat um Klärung. Die Werkstatt wollte sich dazu an Hyundai wenden.
    • Am 08.09.24 fragte ich in der Werkstatt nach dem Sachstand. Der Kollege aus der Werkstatt, der das klären sollte, war allerdings gerade im Urlaub. Die Servicekraft wollte sich um die Sache nun kümmern.
    • Am 21.10.24 wurde mir von dieser bestätigt: "wir haben die Info erhalten, dass ein Tausch der Bremsflüssigkeit alle 24 Monate fällig ist."
      Ich fragte nach, ob mit "Bremsflüssigkeit" auch tatsächlich die "Kupplungsflüssigkeit" gemeint sei. Man bejahte dies.
    • Am 12.11.24 fragte ich nach, ob ich Anfang Dezember noch einen Termin bekommen könne für den Flüssigkeitswechsel. Gleichzeitig wollte ich nämlich auch noch die Baugruppengarantie abschließen für das 9. Jahr - dies war nur noch bis zum Ende der bisherigen "Vollgarantie" am 12.12.24 möglich.
    • Am 11.12.24 wurde die Kupplungsflüssigkeit gewechselt.

    Es vergingen also ganze 5 Monate vom Auftreten des Problems, über die Klärung mit Hyundai bis zur Erledigung!


    Ich bat übrigens darum, mir kurz anschauen zu dürfen, wo sich der Kupplungsflüssigkeitsbehälter befindet. Es war tatsächlich dort, wo ich diesen auf dem oben verlinkten Beitrag vermutet hatte.


    Zum Ablassen wurde der obere Deckel geöffnet und dann nach unten die Flüssigkeit abgelassen. Weil diese sich unten verteilte und nicht sauber in einem Behälter aufgefangen werden konnte, hatte der Werkstattmitarbeiter am Boden mehrere Lappen ausgebreitet.


    Mit einem dünnen Schlauch wurde danach von oben die neue Flüssigkeit einfüllt. Berechnet wurden dafür netto 3,41 € für 0,2 Liter. Die Arbeitszeit selbst wurde nicht in Rechnung gestellt, da es ja eigentlich schon Bestandteil der Wartungspauschalen gewesen wäre.


    Am Ende wurde der verschmutzte Teil des Motors mit Wasser abgespült, um Rückstände zu entfernen. Dieser Vorgang wurde "Motorwäsche" genannt.


    Man erklärte mir, dass viele Wagen inzwischen einen gemeinsamen Behälter für Brems- und Kupplungsflüssigkeit hätten und dort dann der Wechsel viel einfacher wäre.


    Jedenfalls ist dieses Kapitel nun endlich abgeschlossen!

    Ich tendiere hier ebenfalls zu Pitstop:


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    Aber selbst wenn ich ein Auto bei diesem Wiederverkaufer/Nicht Hyundai Autohändler kaufen würde, hätte ich zumindest eine 2 jährige Garantie des Händlers.

    Dieser Teil ist nicht ganz richtig.


    Ein Händler ist gesetzlich nur zur Gewährleistung verpflichtet. Eine Garantie wiederum ist lediglich eine freiwillige Hersteller-Leistung.


    Ausserdem muss beim Gebrauchtwagenkauf die Gewährleistung auch nicht 24 Monate betragen, denn der Händler kann diese bei Gebrauchtwaren vertraglich auf 12 Monate verkürzen.