Wir freuen uns sehr, dass Sie mit EnBW mobility+ und dem ADAC e-Charge Tarif unterwegs sind. Wie bereits bei der Umstellung auf die rein strombezogene Abrechnung angekündigt, haben wir das Nutzerverhalten an den Ladepunkten beobachtet. Uns ist dabei aufgefallen, dass Ladepunkte oft weit über den Ladevorgang hinaus blockiert sind. Dadurch werden für Sie und andere Nutzer*innen von E-Fahrzeugen die Möglichkeiten eingeschränkt, schnell und einfach aufzuladen.
Als Deutschlands bester und größter E-Mobilitätsanbieter möchten wir, dass unsere Kund*innen auch in Zukunft von der flexiblen und optimalen Nutzung aller Ladepunkte im EnBW HyperNetz profitieren, egal ob in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien oder den Niederlanden. Um zu vermeiden, dass die Ladesäulen als Dauerparkplätze genutzt werden, führen wir ab dem 2. November 2020 eine Blockiergebühr als zusätzliche Tarifkomponente ein. Das bedeutet: Ab der fünften Stunde Anschlusszeit fallen mit dem aktuell reduzierten Mehrwertsteuersatz (16%) zusätzlich 9,75 Cent für jede weitere Minute an, jedoch maximal 11,70 Euro pro Ladevorgang (Kostenairbag).
Diese zusätzliche Tarifkomponente ist unabhängig von Ihrem ADAC e-Charge Tarif und gilt bei allen Ladevorgängen ab dem 2. November 2020, die Sie über ein EnBW mobility+ Zugangsmedium (App oder Ladekarte) durchführen und die die vier Stunden Anschlusszeit überschreiten. Die Blockiergebühr ist dann auch Teil Ihres Tarifs.
Aber keine Sorge: Wenn Sie Ladesäulen nicht als Langzeitparkplatz nutzen, ändert sich für Sie nichts. Alle weiteren Tarifbestandteile, wie z.B. die Grundgebühr und die Kilowattstundenpreise Ihres ADAC e-Charge Tarifs bleiben unverändert. Damit Sie auch weiterhin flächendeckend einfach laden können – schnell, überall, zu einem Preis.
Falls Sie noch Fragen haben, wir sind immer gerne für Sie da.
Freundliche Grüße
Ihr EnBW mobility+ Team