Beiträge von bh sveltoe

    um nochmal zur Eingangsfrage zurück zu kommen:


    ich hatte eine innen vereiste Frontscheibe im Dezember, und zwar zeitlich unmittelbar nachdem ich meinen Ioniq unter reichlich Schnee freischaufeln musste, dann rumgefahren bin (natürlich ohne mir über Lüftung und Feuchte Gedanken zu machen) und ihn bei deutlichen Minusgraden dann wie gewohnt abstellte.

    Am nächsten Morgen dann Eis innen an der Scheibe, wegwischen / kratzen ging kaum, erst mit Sonnenschein war es soweit angetaut. Ich habe dann mehr darauf geachtet, die Feuchtigkeit rauszulüften (Innenraumheizung erst wärmer, 10min vor Ziel kälter, immer mal Fenster auf), es ist nicht wieder aufgetreten.

    Mein spontaner Gedanke war, dass ich beim Schneeräumen einfach zu fahrlässig den Bereich um die Scheibenwischer nicht richtig freigemacht habe, und dann Tauwasser irgendwie in die Lüftung gesickert ist, der Regenablauf kann ja auch zugefroren sein oder so...

    Im Autohaus meinten sie, Feuchtigkeit von den Schuhen oder der Frontscheiben-Alumatte (die ich morgens natürlich einfach in den Fußraum des Beifahrersitzes knüllte), könnte auch schon ausgereicht haben...


    Jedenfalls: ging bei mir mit Lüften wieder weg, und ich achte jetzt besser auf den Feuchte-Haushalt.

    Als einzigen tragfähigen Grund, das in der Hausordnung zu regeln, kann ich mir Brandschutz vorstellen (Lärm sollte bei geschlossenen Garagen ja keine Rolle spielen).

    Damit wäre man wieder beim Elektriker-Gutachten, dass die Ungefährlichkeit des Ladebetriebs bescheinigt...


    Wie ist das denn eigentlich alles verdrahtet? Läuft Deine Garagensteckdose denn über Deinen Stromzähler?

    hier der entsprechende § im Wohnungseigentümergesetz


    zu den Eigentumsbegriffen: Wenn die Garage wirklich Euer ausdrückliches Sondereigentum (muss im Grundbuch genau so bezeichnet werden) ist, hilft § 10 im WEG weiter. Ich vermute aber, dass Ihr eher wie üblich ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum 'Garage' habt, und da muss die Eigentümergemeinschaft allen baulichen Veränderungen zustimmen. Dem Einbau einer Wallbox kann sie gesetzseidank auch nicht mehr widersprechen, der Wallbox-Beauftrager zahlt halt alles.


    Soweit ich weiß kann die Eigentümergemeinschaft prinzipiell über die Hausordnung das Laden eines Elektroautos an einer (normalen Schuko?)-Steckdose nur untersagen, wenn das in eine allgemeinere Regel eingebettet ist, z.B. "unbeaufsichtigtes Laden von Batterien (ggf. ab gewisser Größe) ist in den Garagen untersagt". Vielleicht noch mit Verweis auf Brandschutz...