Das Thema kam schonmal hier auf. Leider ohne einen guten Tipp...
Beiträge von bh sveltoe
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um nochmal zur Eingangsfrage zurück zu kommen:
ich hatte eine innen vereiste Frontscheibe im Dezember, und zwar zeitlich unmittelbar nachdem ich meinen Ioniq unter reichlich Schnee freischaufeln musste, dann rumgefahren bin (natürlich ohne mir über Lüftung und Feuchte Gedanken zu machen) und ihn bei deutlichen Minusgraden dann wie gewohnt abstellte.
Am nächsten Morgen dann Eis innen an der Scheibe, wegwischen / kratzen ging kaum, erst mit Sonnenschein war es soweit angetaut. Ich habe dann mehr darauf geachtet, die Feuchtigkeit rauszulüften (Innenraumheizung erst wärmer, 10min vor Ziel kälter, immer mal Fenster auf), es ist nicht wieder aufgetreten.
Mein spontaner Gedanke war, dass ich beim Schneeräumen einfach zu fahrlässig den Bereich um die Scheibenwischer nicht richtig freigemacht habe, und dann Tauwasser irgendwie in die Lüftung gesickert ist, der Regenablauf kann ja auch zugefroren sein oder so...
Im Autohaus meinten sie, Feuchtigkeit von den Schuhen oder der Frontscheiben-Alumatte (die ich morgens natürlich einfach in den Fußraum des Beifahrersitzes knüllte), könnte auch schon ausgereicht haben...
Jedenfalls: ging bei mir mit Lüften wieder weg, und ich achte jetzt besser auf den Feuchte-Haushalt.
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... hab ich doch glatt das Freiraumprofil "Kombi" übersehen, da passt der Ioniq rein.
Muss man dem Doppelparker dann irgendwo per Knopf sagen, dass oben ein Kombi steht?
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Danke für die Angabe des Doppelparkers. Ich hab mal die Freiraummaße davon über die Ioniq-Silhouette gelegt.
Mir wär das zumindest von der Zeichnung her zu knapp, aber vielleicht ist das in echt ja noch mit Reserven an der richtigen Stelle...
Viel Glück beim Ausprobieren!
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Die technischen Argumente sprechen alle für Dich, ich drücke die Daumen, dass da Vernunft walten wird und Du das nicht juristisch ausfechten musst!
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Als einzigen tragfähigen Grund, das in der Hausordnung zu regeln, kann ich mir Brandschutz vorstellen (Lärm sollte bei geschlossenen Garagen ja keine Rolle spielen).
Damit wäre man wieder beim Elektriker-Gutachten, dass die Ungefährlichkeit des Ladebetriebs bescheinigt...
Wie ist das denn eigentlich alles verdrahtet? Läuft Deine Garagensteckdose denn über Deinen Stromzähler?
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hier der entsprechende § im Wohnungseigentümergesetz
zu den Eigentumsbegriffen: Wenn die Garage wirklich Euer ausdrückliches Sondereigentum (muss im Grundbuch genau so bezeichnet werden) ist, hilft § 10 im WEG weiter. Ich vermute aber, dass Ihr eher wie üblich ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum 'Garage' habt, und da muss die Eigentümergemeinschaft allen baulichen Veränderungen zustimmen. Dem Einbau einer Wallbox kann sie gesetzseidank auch nicht mehr widersprechen, der Wallbox-Beauftrager zahlt halt alles.
Soweit ich weiß kann die Eigentümergemeinschaft prinzipiell über die Hausordnung das Laden eines Elektroautos an einer (normalen Schuko?)-Steckdose nur untersagen, wenn das in eine allgemeinere Regel eingebettet ist, z.B. "unbeaufsichtigtes Laden von Batterien (ggf. ab gewisser Größe) ist in den Garagen untersagt". Vielleicht noch mit Verweis auf Brandschutz...
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Ich kann für Kurzstrecke 5km im Winter (Stadtverkehr) einen Verbrauch von 5,3 bis 5,8 bestätigen. Eine 6 vor dem Komma hab ich höchstens mal, wenn es nach dem Tanken (bzw. Nullsetzen) gleich ein Stück bergauf geht ...
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zum richtigen Massenphänomen scheint es mir auch gegenwärtig nicht geworden zu sein...