Hauptsache, die Rechtschutzversicherung bezahlt den Anwalt. Hoffentlich muß sich kein gericht damit herumschlagen, wäre meiner Ansicht nach vertane Zeit. Natürlich nicht aus Sicht des Klägers, logisch.
Aber schon irgendwie eine merkwürdige Sachlage.
Gruß
Bertus