Hallo,
habe in meinem Vertrag noch einmal nachgelesen.
Dort steht "unverbindlicher Liefertermin 5 - 7 Monate ", so weit so gut, aber
in den Geschäftsbedingungen steht dann weiter , egal ob verbindlich oder unverbindlich, sollte
die Lieferung den spätesten Termin überschreiten, kann der Käufer den Verkäufer nach 4 Wochen Verzug
eine angemessene Frist setzen. Sollte diese Frist auch nicht eingehalten werden, kommen max. 5% des
Kaufwertes in Abzug. Ich hoffe mein Händler wird es nicht ausnutzen.
Habt ihr ähnliche Verträge?
Gruß
Ingopin