Ich bin ehrlichgesagt nicht überrascht, dass die Systematik hinter der Mobilitätsgarantie das Werbeversprechen groß vorne dran schreibt und hintenrum jede Menge Ausschlussklauseln bereithält - in diesem Fall fährt der Wagen ja trotz Wassereindringens, Termine mit der Werkstatt können geplant werden, etc ... An anderer Stelle wurde hier schonmal aus den Garantiebedingungen zitiert, dass der Wagen wirklich liegen bleiben muss, wenn man es aus eigener Kraft zur Werkstatt schafft: Pech gehabt.
Nicht falsch verstehen, ich finde (auch), dass das alles viel kundenfreundlicher gestaltet sein könnte, aber von den Versicherungsbedingungen her ist das keine Ausnahme, oder?
genau so wurde es mir erklärt.
Der Händler kann da nichts machen. Hyundai zahlt den Wagen nicht.
Wenn, ist es ein reiner Händlerservice.
Ist sehr ärgerlich aber muss es hinnehmen.
Zumindest werden nur zwei Tage berechnet, auch wenn es länger dauert.
Über die Ursache konnte er keine Vermutungen anstellen. Muss halt geprüft werden. Keine Ahnung, wie das geschehen soll.
Auf meine Nachfrage, ob es etwas mit der Installation der AHK zu tun haben könnte, wurde dies logischerweise gleich verneint
Jetzt warte ich mal den Befund ab. Termin steht ja.
Gruß
Steffen