Beiträge von A2Hesse

    Ich ergänze noch einen Punkt:


    Auch wenn ich meinen noch nicht habe, so fällt mir doch immer wieder etwas auf:


    Die Knöpfe für die Fensterheber wirken im Vergleich zum Rest des Innenraums viel zu plump und billig... das stört mich, weil ich jedes Mal beim einsteigen drauf gucke...

    Hallo,


    haben wir hier schon irgendwo einen Thread, in dem IONIQ-Besitzer, wenn sie mögen, eine Kopie ihres CoC hochladen können?
    Ich finde die Daten speziell als Nocht-Nicht-Eigentümer eines Autos sehr interessant, um sich schon mal einen Überblick über z.B. Rad-Reifenkombinationen zu verschaffen, aber auch Maße und Gewichte sind nicht zu verachten. Natürlich sollte die Fgst-Nummer unkenntlich sein, wichtig wäre aber, dass dazu geschrieben wird, um welches IONIQ-Modell es sich beim jeweiligen Dokument handelt.


    Ich würd mich freuen, wenn sich hier einige bereit erklären, ihre CoC zu verewigen.


    Vorab herzlichen Dank!


    Gruß Andreas

    Also, ich habe gerade heute die Info erhalten, dass Hyundai die Produktionskapazitäten für den Hybrid und den PlugIn Hybrid noch mal hochgefahren hat. Der electric lahmt weiterhin an seinen Batterien, die nicht rankommen... deshalb sollten die Wartezeiten für die Hybrid-Varianten nicht mehr so exorbitant ansteigen, wie die des electric- so zumindest meine Quelle.


    Ob das so der Wahrheit entspricht, kann gerne jemand von Euch mal mittels Nachfrage bei Händlern und Co. überprüfen.


    Es scheint sich bei der Kapazitätserhöhung übrigens nicht um die Meldung von Juni / Juli dieses Jahres zu handeln, sondern wohl um eine ganz aktuelle.


    Ich geb das hier nur weiter, ich mache die Infos nicht ;)

    Es gibt kein Widerrufsrecht beim Autokauf, es sei denn, du hast online gekauft oder per Telefon

    Das stimmt so nicht.


    Auch eine verbindliche Fahrzeugbestellung ist ein Vertrag und hierfür gilt in jedem Falle das Widerrufsrecht gem. BGB für 14 Tage. Im Falle eines online-Vertrags verändert sich nur ggf. die Frist (Stichwort Fernabsatzgeschäft). Die AGB des Autohändlers dürfen hierbei sagen was sie wollen, vor Gericht würde immer die Gesetzesregel als Mindestmaß greifen. Aber darum gehts mir ja auch gar nicht. Ich wollte einfach nur irgendwo mal Dampf ablassen, weil ich mich so über meine eigene Dämlichkeit geärgert habe (selbst 20 Jahre Autokauf und-verkauferfahrung schützen einen nicht vor doofen Entscheidungen).


    Jedenfalls hab ich mit dem Autohaus noch mal Kontakt aufgenommen und freundlich darum gebeten, doch noch einmal zu prüfen, ob noch etwas möglich sei. Es klang jetzt nicht direkt so, als ob ich da keine Chance auf irgendetwas hätte. Ich warte einfach ab und schaue, was passiert. Wäre jedenfalls für die Seele und für das eigene Gewissen schön, wenn sich noch etwas tun würde.


    Gruß Andreas