Für die Antragstellung steht Ihnen unter „Formulare“ ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
- Die Förderung erfolgt in einem zweistufigem Verfahren.
- Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss der Erwerb abgeschlossen und das Fahrzeug erstmals zugelassen sein.
- Aus technischen Gründen kann der Verwendungsnachweis erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides eingereicht werden.
1. Stufe (Antrag)
- Mit dem elektronischen Antrag (Online-Portal) ist der Kauf- oder Leasingvertrag beziehungsweise die verbindliche Bestellung hochzuladen.
- Nur bei Leasingverträgen: Zusätzlich ist eine Kalkulation der Leasingrate ohne Umweltbonus vorzulegen.
- Nach Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid.
2. Stufe (Verwendungsnachweis)
- Im elektronischen Verwendungsnachweisverfahren ist die Rechnung (bei Kauf) und ein Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) hochzuladen.
- Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers.
- Unter Formulare finden Sie den Link zur Elektronischen Verwendungsnachweiserklärung, wo Sie sich mit Ihrer Vorgangsnummer 50XXXXX (ohne EMO) und Ihrer Postleitzahl als Passwort einloggen können
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt und unter "Häufige Fragen".