Derzeit gilt noch die Regelung das Du vom Bruttolistenpreis pro kwh Akkukapazität 250 Euro abziehen kannst, maximal jedoch 7.500 Euro.
Jedes Jahr sinkt der Betrag pro kwH um 50 Euro und der Maximalbetrag um 500 Euro.
Sollte das Fahrzeug erst 2019 zugelassen werden gilt die neue Regelung und es zählt der neue Satz von 0,5% - unabhängig von Batteriegrösse.
Das ganze gilt aber nur für Fahrzeuge die auch ein E-Kennzeichen erhalten, sprich Plug-In Hybride mit entsprechenden Mindestvoraussetzungen, reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellen-Fahrzeuge.
Wenn möglich würde ich also noch bis Januar warten, dann wird es für dich günstiger.
Derzeit hat der AG auch noch die Möglichkeit dir kostenlos Strom zur Verfügung zu stellen und muss den geldwerten Vorteil nicht berechnen (ich glaub bis Ende 2020).
Newmotion bietet beispielsweise Ladesäulen an bei denen der Strom direkt mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden kann.
Was du bei haufe gefunden hast (nehme ich mal an) sind übrigens Pauschalen die der Arbeitgeber dir erstatten kann ohne hierfür gesonderte Nachweise führen zu müssen.
Wenn du irgendwo öffentlich laden kannst, kann der AG dir natúrlich auch einfach eine Ladekarte zur Verfúgung stellen, so wie er es jetzt vermutlich auch schon mit einer Tankkarte macht.