BMW TIS-Auszug, ohne Gewähr:
Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen. Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.
Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.
Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".
Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.
Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.
Betroffene Fahrzeuge: Alle Modelle.
Vorgehensweise:
Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger.
Die werkseitig verbauten Kennzeichenunterlagen entsprechen allen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Styling.