Beiträge von Cowboy56

    Der Rabattretter ist in der Haftpflicht und Vollkasko möglich. Allerdings nur, wenn man bereits einen guten SFR hat. Bei uns ab SF10.
    Bei mehr als einem Schaden pro Kalenderjahr, erfolgt schon die entsprechende Rückstufung. Was die meisten auch nicht wissen:
    Man hat einen Rabattretter abgeschlossen und z.B. im Laufe der Zeit 2 Schäden, die deshalb zu keiner Rückstufung führten. Nun wechselt der VN die Versicherung und möchte natürlich seinen Rabatt mitnehmen. Bei der SF Abfrage der neuen Versicherung wird dieser der "echte", nach GDV gültige SFR mitgeteilt. Der beinhaltet nämlich die ursprünglichen SF Klassen, die nach den beiden Schäden angesetzt werden.
    Will heissen - Der Rabattretter gilt ausschließlich bei der Versicherungsgesellschaft, bei der man ihn abgeschlossen hat!!
    Wer also gerne mal die Versicherung wechselt, sollte sich überlegen, einen Rabattretter abzuschließen.
    Man kann übrigens diesen in der Haftpflicht allein einschließen. Wer den Retter nur für seine Kasko will, muss auch diesen in seine Haftpflicht einschließen.

    Das ist ja mal was positives. Wenn man so verarscht wird, das aber dann doch aufkommt, muss es wohl ein tolles Gefühl sein,
    für den Verursacher. Ich hoffe doch, dass er sowas künftig unterlässt und gleich mit der Wahrheit rüberkommt.
    Dafür ist ein besonderes "Entschuldigungs-Präsent" von Nöten. X(

    Ich wollte diesbezüglich noch was schreiben, weil die Betriebsgefahr u.U. nicht angewendet werden kann und somit die Gefährdenshaftung entfällt bzw. durch eine Verschuldenshaftung ersetzt wird. Aber ich denke das würde die meisten hier nur verwirren. Vor allem hatte Andreas das ja ganz gut erklärt.