Bei meinen Fußmatten hat der Händler auch seinen Namen ganz fett eingestickt. Aber das stört mich absolut nicht.
Warum? Weil er offensichtlich auch IONIQ heißt
Beiträge von Cowboy56
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....das Grau mit einer Idee Lilabraun das ein wenig in's Beige geht weil vielleicht doch etwas zuviel Hellgelb dabei ist...
Zitat Loriot -
Wenn mein Auto rot wäre, könnte ich mir das vielleicht vorstellen, weil das Blau sich damit beißt. Ich habe aber einen schwarzen IONIQ und da passt es ganz gut.
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Der Rabattretter ist in der Haftpflicht und Vollkasko möglich. Allerdings nur, wenn man bereits einen guten SFR hat. Bei uns ab SF10.
Bei mehr als einem Schaden pro Kalenderjahr, erfolgt schon die entsprechende Rückstufung. Was die meisten auch nicht wissen:
Man hat einen Rabattretter abgeschlossen und z.B. im Laufe der Zeit 2 Schäden, die deshalb zu keiner Rückstufung führten. Nun wechselt der VN die Versicherung und möchte natürlich seinen Rabatt mitnehmen. Bei der SF Abfrage der neuen Versicherung wird dieser der "echte", nach GDV gültige SFR mitgeteilt. Der beinhaltet nämlich die ursprünglichen SF Klassen, die nach den beiden Schäden angesetzt werden.
Will heissen - Der Rabattretter gilt ausschließlich bei der Versicherungsgesellschaft, bei der man ihn abgeschlossen hat!!
Wer also gerne mal die Versicherung wechselt, sollte sich überlegen, einen Rabattretter abzuschließen.
Man kann übrigens diesen in der Haftpflicht allein einschließen. Wer den Retter nur für seine Kasko will, muss auch diesen in seine Haftpflicht einschließen. -
Ich habe einen Trend - Wo sehe ich das? Ein eingebautes Navi hab ich nicht.
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Ich hatte meinen am 13.7. zur ersten Inspektion (15000) in meiner Werkstatt. Gestern kam die Rechnung.
Gesamtpreis € 157,03. Für 3,8l Öl hat er mir 60,01 Euro berechnet.
Eingefüllt wurde AVI ASYNTH 5W-30 Vollsyn. Longlife zzgl. Ölfilter. Kann man jetzt nicht meckern - oder? -
Das ist ja mal was positives. Wenn man so verarscht wird, das aber dann doch aufkommt, muss es wohl ein tolles Gefühl sein,
für den Verursacher. Ich hoffe doch, dass er sowas künftig unterlässt und gleich mit der Wahrheit rüberkommt.
Dafür ist ein besonderes "Entschuldigungs-Präsent" von Nöten. -
Ich finde es nicht zu klein, eng oder sonst was und lasse alles drauf.
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Ich wollte diesbezüglich noch was schreiben, weil die Betriebsgefahr u.U. nicht angewendet werden kann und somit die Gefährdenshaftung entfällt bzw. durch eine Verschuldenshaftung ersetzt wird. Aber ich denke das würde die meisten hier nur verwirren. Vor allem hatte Andreas das ja ganz gut erklärt.
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Na also Steffen, bevor mein Rasen so aussieht, beregne ich ihn selber. So viel kostet das Wasser auch nicht.