Beiträge von rengier

    Ml55 AMG 2020 an Freund verkauft

    Porsche Panamera S E PHEV Leasing Ende 6/2021

    21-heute Ford Mustang Mach E ER RWD 100KwH

    22- heute Tesla MS 90D 90KwH


    997S Cabrio und Hyundai_Ioniq PHEV sind weiterhin da....

    zu den Eigentumsbegriffen: Wenn die Garage wirklich Euer ausdrückliches Sondereigentum (muss im Grundbuch genau so bezeichnet werden) ist, hilft § 10 im WEG weiter.

    ich denke, dass ist Sondereigentum.

    Die WEG will ja jetzt beschließen, dass ich das Auto nicht mehr in meiner Garage an der Steckdose laden darf indem die Hausordnung geändert wird.

    Da istvdie Frage in wie weit das Rechtens ist.Screenshot_20220404-154904_Adobe Acrobat.jpg

    Hallo Liebe Mitstromer,


    Eigentlich wollten wir zum gelegentlichen laden eine Wallbox in unserer Einzelgarage installieren lassen, aber die WEG-Verwalterin meint, dann müsste gegebenenfalls der ganze Stromschrank auf meine Kosten erneuert werden und dann bei den Stadtwerken die Kapazität erhöht werden - da wollte ich einfach mal dann warten wie lange kein weiterer Eigentümer ebenfalls eine Ladebox installieren lassen will, so dass dann die Installation der Elektrik auf alle verteilt werden kann.


    Nun haben in dieser Garage eine Schuko-Steckdose. Bislang haben wir dort den Hyundai Ioniq PHEV (7kw für 60 Km) geladen und das reicht meiner Frau hier in der Stadt.

    Nun wurde uns vorerst untersagt, dort zu laden. Die Leitungen seinen zu alt…Ein möglicher Brand sei nicht durch die Hausversicherung abgesichert.


    Hinzu kommt, dass in der kommenden WEG Versammlung in die Hausordnung aufgenommen werden soll, dass unter anderen das Laden an der Steckdose von Elektrofahrzeugen verboten wird.

    Die Leitung ist laut Elektriker typisch für die 80er Jahre „überdimensioniert“ und könne die maximal 3,7KW locker wegstecken und selbst einen Dauerbetrieb mit 2,2-2,5KW sieht er problemlos. Die Steckdose (die könnte man mal austauschen) geht an unseren separaten Stromzähler und ist dort mit 16A abgesichert. Ich hatte nun mal um zu schauen unser BEV angeschlossen und über 12:30 Stunden hatte der Ladezigel 19.0KWH gezogen, sprich knapp unter 1,6KW pro Stunden. Von daher wird die an der elektrischen Anlage nicht einmal etwas warm.


    Wie sieht es rechtlich aus: eine WEG kann ja vieles beschließen, aber wie ist die aktuelle, rechtliche Situation: Die Einzelgage ist unser im Grundbuch eingetragenes Eigentum. Die Stromleitung ist in Ordnung und der Strom kommt von unserem eigenem Stromzähler. Falls der Beschluss zustande kommt, wie aussichtsreich wäre dann eine Klage?


    Danke,

    Thomas

    Hallo,


    es ist ja so, dass der Wagen elektrisch fahren kann (ja: bis zu 44 Km habe ich schon geschafft) und immer rein elektrisch startet!. Beim kurzem ausladen oder sonstigen (Tor mit dem Schlüssel öffnen) mache ich nix mit dem "Zyndschlüssel" (ist ja eigendlich keiner) und stelle auf "P". Der Keyless-Go Schlüssel ist im Fahrzeug. Tür auf, auspacken / Tor öffnen und wieder reinsetzen -> "Bitte Motor manuell starten". Also "Zündschlüssel nach links auf aus drehen und neu "zünden" (geht ja nur die Batteriebereitschaft an), losfahren.

    Danke! Sehr informativ! Beim Panamera geht genau das nicht: selbst wenn der Schlüssel im Auto bleibt bedeutet "P-Stellung" & "Tür auf": Zündung aus und neu starten ( Meldung "Bitte starten sie das Fahrzeug manuell"). Empfand ich bisher als extrem nervig, aber als Diebstahlschutz macht es dann ja Sinn...

    Meine Frau geht ca 20Km vor dem erreichen einer Stadt in den Sportmodus. Das langt dann in der Regel, den Stadtbetrieb rein elektrisch zu bewältigen (um dann wieder Strom zu tanken) und somit die Emissionen aus der Stadt heraus zu halten.


    Beim Panamera kann man die "Charge" Taste aktivieren. Dann wird der Akku pro 5km um ca 10% geladen und man kann wieder in der Stadt lokal emissionsfrei cruisen...


    würde mal schätzen, dass der Verbrauch dann bei beiden ca 1 Liter über dem der Normalfahrt liegt.